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Daten! Schutz?

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US-Internetunternehmen müssen im Ausland gespeicherte Daten herausgeben, schreibt Peter Schaar bei der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz und bezieht sich auf eine Agentur-Meldung.

Ein solcher exterritorialer Datenzugriff ist insbesondere deshalb problematisch, weil die Daten von Personen, die sich nicht dauerhaft in den USA aufhalten, nach US-Recht kaum gesetzlich geschützt sind. Betroffene EU-Bürger haben nicht einmal das Recht, sich vor US-Gerichten gegen die Praktiken amerikanischer Behörden beim Umgang mit ihren Daten zu wehren.
[ Peter Schaar, eaid-berlin.de ]

Daher wollen Apple, Facebook, Google und Microsoft künftig ihre Kunden informieren, wenn Regierungsstellen Daten angefordert haben, berichtet washingtonpost.com. Diese Massnahme dürfte die NSA-Praktiken der Totalüberwachung vor Gericht bringen. Dort kann dann insgesamt die Rechtmässigkeit überprüft werden.

Derzeit verurteilen zwar Regierungen wie Obama und Merkel sowie das EU-Parlament die Praktiken der NSA-Spionage und stellen Forderungen auf, knüpfen aber keine Konsequenzen an deren Nicht-Einhaltung. Im Gegenteil: Es gibt kein No-Spy-Abkommen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses wird sogar blockiert. Stattdessen soll ein Transatlantisches Datenschutz-Abkommen regeln, dass die USA auf EU-Bürgerdaten zugreifen können.

In einem Gastbeitrag in der Zeit fordert Patrick Breyer daher:

Ein Verbot der Datenweitergabe an US-Sicherheitsbehörden (mit Ausnahme echter Notfälle) ist die einzige Möglichkeit, um die USA zur Anerkennung und Einhaltung grundlegender Menschenrechte einschließlich des Schutzes vor Massenüberwachung zu bewegen.

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