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Anordnung gegen Massendatenabgleich

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#twittwoch im Netz. Das Thema der Woche ist natürlich der Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook. Es zeigt, wie der Konsument sich der Willkür der Medienkonzerne ergeben muss. Will man seine Daten und die seiner eigenen Freunde, die man vertrauensvoll im Smartphone speichert – viele Nummern, die nicht mehr im öffentlichen Telefonbuch stehen, weil niemand mehr weiss, was ein Telefonbuch ist, – will man seine Daten schützen, dann hat man jetzt die WhatsApp-App bereits gelöscht. WhatsApp und Facebook aber wissen: Das macht keiner. Denn ohne das eine wie das andere gibt es keine Chats und Schnattereien mit den Freunden. Obwohl es sich nicht so gut anfühlt, resigniert man innerlich.

Aber der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Johannes Caspar, der resigniert nicht. Hanseatisch stolz zeigt Caspar dem Medienkonzern Facebook, der die Daten für bessere Werbung und gegen Spam – das ist wohl unnötig, belästigende Werbung, nutzen möchte, seine Grenzen auf:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen.
[ datenschutz-hamburg.de ]

Löschen! Facebook soll löschen. Wie soll denn das kontrolliert werden? Die Daten sind längst weltweit repliziert und in mehreren Rechenzentren verteilt.

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Facebook und WhatsApp sind selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren haben sie öffentlich zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden. Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar. Denn ein solcher Austausch ist nur dann zulässig, wenn sowohl auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Facebook hat allerdings weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch sei eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden, führt der Datenschutzbeauftragte aus.

Facebook wird die Wirksamkeit der Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook vor Gericht anfechten und auf die irische Niederlassung verweisen. Die gerichtliche Klärung wird dauern. Bis dahin ist die Aufregung aus dem September 2016 längst vergessen und mit TTIP wäre das ohnehin nicht passiert.

Und dann war da noch dieses Twitter, das sich verkaufen möchte:
Twitter Logo bloomberg.com: Disney lässt mögliches Angebot für Twitter prüfen. Inhaltlich könnten Disney und Twitter zusammenfinden. Zudem sitzt Jack Dorsey von Twitter bei Disney im Aufsichtsrat.

businessinsider.com: Jason Bazinet von Citi Group rät Disney ungefragt vom Twitter-Zukauf ab.

cnbc.com: Salesforce und Google prüfen Angebote für die Übernahme von Twitter. Für irgendwas zwischen 18 und 30 Milliarden US-Dollar könnte Twitter verkauft werden.

vice.com: Twitter weigert sich, den Account eines kritischen Journalisten in der Türkei zu sperren. Der Vorwurf: Unterstützung von Terrorismus …

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Eine Antwort auf Anordnung gegen Massendatenabgleich

  1. Matthias 2. Oktober 2016 bei 20:57 #

    Twitter blockt türkische Journalisten in der Türkei, darunter auch Mahir Zeynalov
    http://j.mp/2dIqo1J

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