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Freier Hass-Zugang

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#twittwoch im Netz. Anfang April gibt es wieder echte Netz-Themen für den #twittwoch im Netz der Netze, und zwar von der Bundesregierung, der Deutschen Telekom und der Front an den Fake News sowie von Twitter.

Frontlinie bei den Fake News

Noch vor der Sommerpause und vor der heißen Phase im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 möchte das Justizministerium unter der Leitung von Heiko Maas das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft gesetzt wissen. Ein entsprechender Beschluß wurde heute (5.4) im Bundeskabinett gefasst. Die Bundesregierung will stärker gegen Hasskommentare und gezielte Falschnachrichten im Internet vorgehen. Das Gesetz sieht etwa vor, dass Betreiber Sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Den Unternehmen werden auch Bußgelder angedroht [ tagesschau.de ].

Mit unserem Gesetzentwurf konkretisieren wir die bestehenden Pflichten zur Löschung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten. Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten.
[ Heiko Maas, SPD ]

Dabei macht die Bundesregierung einen deutschen Denkfehler. Man versteht Facebook und Co wörtlich als Soziale Netzwerke, weil sie sich Social Networks oder Social Media nennen. Als soziale Gemeinschaften müssten sich diese Gebilde den Gesetzen der Gesellschaft unterordnen. Dabei handelt es sich um sich selbst organisierende mediale Zielgruppen für die Werbewirtschaft, deren Rendite vorrangig von Facebook abgeschöpft wird. Facebook ist – überspitzt formuliert – einfach nur ein langweiliger und unpersönlicher Stream aus Werbung, Fake News, Hassbotschaften und Nonsense geworden.
Das NetzDG schafft einige Rechtunsicherheiten, weil schlicht nicht klar ist, was offensichtlich rechtswidrig sein soll. Viele Fragen werden sich nicht innerhalb von 24 Stunden oder sieben Tagen klären lassen. Dann ist jedoch längst gelöscht oder gesperrt. Daher warnt der Branchenverband Bitkom vor Wahlkampf-Hektik beim Kampf gegen Hassrede im Internet [ bitkom.org ].

Die Bundesregierung hat sich mit dem Gesetzentwurf vergaloppiert. Gegen Hassrede im Netz gibt es keine einfachen und schnellen Lösungen. Von dieser Hoffnung müssen wir uns verabschieden. Beim Kampf gegen Hassrede brauchen wir einen langen Atem. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ebenso nachkommen können wie im Straßenverkehr.
[ Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom ]

Dazu müssten die Behörden ihren Pflichten zur Rechtsdurchsetzung im Straßenverkehr nachkommen. Denn trotz aller Regelungen ist gerade der Straßenverkehr ein rechtsfreier Raum. Oder gibt es flächendeckende Geschwindigkeitskontrollen in Tempo-30-Zonen? Steht an jedem Stoppschild ein Schutzmann? In der Praxis werden radfahrende Rotlichtsünder gezielt schikaniert während bei Autofahrern auch wegen der harten Strafen wie Punkte und Führerscheinentzug milde durchgewunken werden. Letzeres wurde kürzlich in Flensburg nach geänderter Ampelschaltung an einer Hauptstraße praktiziert. Der Vergleich mit dem Straßenverkehr greift einfach nicht. Denn im Gegensatz zum Straßenverkehr kann der Datenverkehr im Internet sehr wohl lückenlos überwacht und kontrolliert werden.
Das NetzDG ist daher am ehesten noch zu vergleichen mit dem Heimtückegesetz von 1934, mit dem das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wurde und alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl von Staat und Regierung schädigten, kriminalisiert wurden.

tarnkappe.info: Facebook, Mozilla und Co. finanzieren Initiative gegen Fake News. Das Zauberwort lautet Medienkompetenz.

spiegel.de: Das gemeinnützige Recherchebüro Correctiv erhält von den Open Society Foundations des US-Investors und Milliardärs George Soros gut 100.000 Euro für das Richtigstellen von unwahren Berichten im Internet.

spiegel.de: Ebay-Gründer Pierre Omidyar spendet 100 Millionen Dollar für investigativen Journalismus sowie den Kampf gegen gefälschte News und Hassrede im Netz.

techcrunch.com: Facebook testet zweiten News-Feed mit Inhalten von Quellen, denen man (noch) nicht folgt.

twitter.com/2017: Twitter bringt den Kampf gegen Hate-Speech auf die einfache Formel Ohne Ei kein Hass. Denn es sind die Nutzer mit dem Standard-Avatar, einem rohen Ei, die sich ebenso verhalten. Fraglich nur, ob die bewußt mitbekommen, dass Twitter ihnen menschlichere Gestalt verpasst hat.

Störerhaftung gestoppt

bmwi.de: Störerhaftung wird rechtssicher abgeschafft im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (neues WLAN-Gesetz – 3. TMGÄndG) [ PDF ]

bsi.bund.de: Eine der Hauptursachen für diese sogenannten Drive-by-Angriffe sind schädliche Werbebanner. Diese werden von unbekannten Dritten bereitgestellt oder von Agenturen vermarktet und werden häufig ohne Überprüfung oder Qualitätskontrolle in eine Webseite eingebunden. Auf diese Weise werden auch populäre und ansonsten gut abgesicherte Webseiten Ausgangspunkt von Cyber-Angriffen.

Neue Netzneutralität

Telekom StreamOn: Zubuchbar in teureren Datentarifen werden ausgewählte Streaming-Dienste, deren Traffic nicht auf das Datenvolumen der Kunden angerechnet wird, so lange das Datenvolumen noch nicht mit anderen Diensten aufgebraucht ist.

StreamOn-Partner sind Apple Music, Juke!, Amazon Music, napster und radioplayer.de für Musik und bei Video sind zum Beispiel Netflix, Amazon, Sky, Spiegel und YouTube sowie das ZDF nicht aber Tagesschau, Vimeo oder Spotify vertreten.

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Eine Antwort auf Freier Hass-Zugang

  1. Matthias 7. April 2017 bei 08:05 #

    http://j.mp/2p7Ytcg
    :: Die Entscheidung darüber, was unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt und was nicht, darüber also, was im Netz stehen darf und was gelöscht werden muss, ist eine hoheitliche Tätigkeit. Darüber muss die Justiz entscheiden, nicht eine Selbstjustiz von Facebook und Co. unter Zuhilfenahme von Hilfsarbeitern.

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