Die Drohne war kein Spielzeug. Sie trug Plastiksprengstoff
Drohne am Donnerstag. Am Flughafen Leipzig/Halle hat ein Mitarbeiter in der Nacht zum Mittwoch eine Drohne mit Sprengsatz von der Südpiste getreten. Buchstäblich. Er sah das Fluggerät auf der Startbahn, holte es mit einem Fußtritt herunter und brachte es zu Boden. Danach entschärfte die Bundespolizei die Vorrichtung. Das ist die gute Nachricht. Sie ist zugleich die peinlichste.
Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern
[ Thomas de Maizière (CDU) am 17. November 2015 nach der kurzfristigen Absage des Länderspiels zwischen Deutschland und den Niederlanden ]
Denn die Drohne war kein Spielzeug. Für den Sprengsatz wurde nach dpa-Informationen auch Semtex verwendet. Derselbe Plastiksprengstoff steckte 1988 in der Lockerbie-Bombe. Das Gerät stand nahe einer ukrainischen Antonow An-124. In der Drohne waren 5G-Antennen verbaut. Sie ließ sich also über Mobilfunk steuern, per SIM-Karte, aus einem Café oder aus dem Ausland. Ein Frequenzscanner erkennt so etwas nicht. Fachleute nennen das den Supergau für die Detektion. Übersetzt heißt das, die vorhandene Technik ist blind.
Ein zweites Flugobjekt kollidierte in der Nacht mit einer durchstartenden DHL-Maschine, rund sechs Kilometer entfernt, in 400 Metern Höhe. Das Flugzeug landete sicher in Hannover. Die Suche nach den Teilen läuft noch.
Die Politik hatte ihre Deutung schneller parat als die Ermittler ihre Fakten. Innenminister Dobrindt sprach von einer neuen Gefahrenqualität und einem hybriden Anschlagsszenario. Der CDU-Verteidigungspolitiker Kiesewetter erklärte, er gehe von einem gezielten Angriff aus, gesteuert von Russland. Er brachte den Begriff der Wegwerfagenten ins Spiel. Alles möglich. Nur belegt ist bislang nichts davon. Hinweise auf eine russische Beteiligung seien nicht bekannt, heißt es aus Sicherheitskreisen. Man merke sich diesen Satz für den Tag, an dem die Schlagzeile längst gewirkt hat.
Nun zu den Versäumnissen, und die sind das eigentliche Thema. Das rechtliche Werkzeug existiert seit dem Frühjahr. Die Bundeswehr darf im Wege der Amtshilfe Drohnen abwehren und auf Anforderung sogar abschießen. Ein Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern wurde eingerichtet. Klingt nach Handlungsfähigkeit. Ist aber Papier. Laut Flughafenverband warten wichtige Flughäfen bis heute auf die zugesagten Systeme zur Detektion und Abwehr. Man hat also das Abschussrecht beschlossen, bevor man das Ziel sehen kann.
Das Ergebnis besichtigt man an der Südpiste. Ein NATO-relevantes Frachtdrehkreuz, ein Sprengsatz aus Lockerbie-Material, eine Steuerung, die jede Sensorik austrickst. Gestoppt hat das kein Sensor, kein Jäger, kein Zentrum. Gestoppt hat es ein Schuh.
Der Grünen-Politiker von Notz fordert glasklare Zuständigkeiten und ein tägliches Lagebild. Das ist die höfliche Formulierung für das, was fehlt. Ordnung im Zuständigkeitschaos und Hardware, die den Namen verdient.
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Die Drohne trug Semtex und eine Steuerung, gegen die Deutschlands Flughäfen technisch nichts ausrichten. Das Gesetz gibt es. Die Geräte nicht. Zwischen martialischer Rhetorik und realer Abwehr klafft genau die Lücke, durch die diese Drohne geflogen ist.