Hightech und Blech

Vergiss das Vergessen

Recht auf Vergessen. Ein Urteil bringt die Netzgemeinde auf die Palme. Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie.

Geklagt hatte ein Spanier. Er wehrte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigt. Die amtliche Bekanntmachung über die Pfändung wurde 1998 in einer Zeitung und im Internet veröffentlicht. Der Kläger argumentierte, dass die Pfändung seit Jahren vollständig erledigt sei und deshalb keine Erwähnung mehr verdiene.
[ tagesschau.de ]

Gelöscht wird wohlgemerkt nur bei Google nicht bei der Zeitung, die den betreffenden Artikel weiterhin in einem Archiv auffindbar hält. Es wird hier nicht der Datenschutz gestärkt, sondern eine Zensur-Ebene eingeführt. Wie Nico Lumma ausführt, wird die Rechtsunsicherheit zunehmen. Diese Urteil ist geeignet, unliebsame Artikel im Netz unsichtbar zu machen. Zuerst geht es gegen Google, Yahoo und Bing und dann geht es gegen die unabhängigen Blogger.

Wer kann geht schon jetzt dagegen vor: Max Mosley und seine sado-maso Party mit fünf Prostituierten hat es nie gegeben und mit einem Escort-Service hat Bettina Wulff nichts zu schaffen. Zu keiner Zeit.

Aus München wird ge-prantelt, das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Endlich werde Google in die Schranken gewiesen, dass Persönlichkeits- und Datenschutzrecht auch im Internet gelten. Mit einem Blick in das bildblog.de kann man wissen, dass im Boulevard Persönlichkeitsrechte nicht viel wert sind und dass nicht immer mit solider Datenbasis recherchiert wird.

Es gibt im echten Leben schon zu viel Vergessen. Hitler, Holocaust, Flick-Affäre, Ehrenwort, Parteispenden, brutalstmögliche Aufklärung™, vergiss es.