Hightech und Blech

Apple gegen den DMA

DMA am Donnerstag. Apple verfolgt derzeit eine ausgesprochen konfrontative Strategie im Umgang mit dem Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union. Der Konzern kombiniert regulatorische Anpassungen mit einer gleichzeitig eskalierenden rechtlichen Gegenoffensive – ein Ansatz, der auf Zeitgewinn, politische Einflussnahme und Imagepflege bei Nutzern abzielt.

Apple hat im September 2025 in einem offiziellen Positionspapier den DMA als innovationsfeindlich, sicherheitsgefährdend und wettbewerbsverzerrend bezeichnet. Der Konzern argumentiert, die erzwungene Öffnung von iOS, App Store und Bezahlsystemen führe zu geringerer Datensicherheit, höherem Malware-Risiko und verzögerten Produkteinführungen. Besonders betont Apple, dass EU-Nutzer künftig Funktionen wie AirPods-Liveübersetzungen oder neue Kartenfeatures später erhalten – ein gezielter Verweis auf die praktische Kostenbelastung der Regulierung.

Parallel dazu betreibt Apple eine öffentliche Kommunikationskampagne über eigene Kanäle, mit dem Ziel, die Debatte Richtung Datenschutz und Nutzerkomfort zu verschieben. Das Unternehmen präsentiert sich als Wahrer von Sicherheit und Privatsphäre, während es die EU als innovationshemmend darstellt.

Apple hat im Oktober 2025 eine umfangreiche Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg eingereicht. Es ist die bislang umfassendste Anfechtung des DMA durch ein US-Unternehmen. Kern der Klage sind drei Streitpunkte:

  1. Pflicht zur Interoperabilität: Apple sieht dadurch die Sicherheit von iPhones und Apple Watches gefährdet.
  2. Einstufung des App Store als Gatekeeper-Dienst: Der Konzern bestreitet, dass der Store als einheitlicher Dienst fällt, und wehrt sich gegen eine 500-Millionen-Euro-Strafe.
  3. Untersuchung von iMessage: Apple hält die bloße Prüfung des Dienstes für verfahrensrechtlich unzulässig, da iMessage keine kommerziellen Umsätze erziele.

Die Klage Rechtssache T‑359/25 stützt sich auf Grundrechte wie Eigentum, unternehmerische Freiheit und Datenschutz. Damit bereitet Apple eine mögliche weitere Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, falls der EuG die Klage abweist.

Für ein technikaffines Publikum lässt sich die Strategie als hybrid aus juristischer Verteidigung und Public-Relations-Offensive werten. Apple signalisiert Rechtsgehorsam durch minimale DMA-Anpassungen wie zum Beispiel alternative App-Stores, API-Offenlegungen, während es gleichzeitig eine möglichst restriktive Interpretation durchsetzt. Ziel ist, die EU-Regeln de facto zu neutralisieren und gleichzeitig zu verhindern, dass ähnliche Gesetze in den USA oder Asien kopiert werden.

Aus strategischer Sicht verfolgt Apple also:

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Apples Haltung gegen den DMA ist in sich konsistent, aber riskant. Kurzfristig bewahrt sie das geschlossene Ökosystem als Wettbewerbsfaktor und stärkt die Marke unter sicherheitsbewussten Nutzern. Langfristig jedoch drohen größere Spannungen mit EU-Behörden und potenziell härtere Strafen bei Nichtkonformität, sowie Reputationsschäden bei europäischen Entwicklern, die von der App-Store-Politik betroffen sind.

Sollte Apple vor dem EuG Erfolg haben, könnte das Urteil Präzedenzcharakter für andere Tech-Konzerne haben und den DMA insgesamt abschwächen. Wird die Klage jedoch abgewiesen, erhöht das den Druck auf Apple, sein Ökosystem fundamental zu öffnen – mit globalen Folgen für Geschäftsmodell, Regulierungsstrategie und Margenstruktur.