Hightech und Blech

Kopierabgabe für CD-Brenner

Brennerabgabe In dem Schiedsverfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften, die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengefasst sind und HP als marktführendem Hersteller von CD-Brennern, wurde am 5. Mai 2000 entschieden, dass für CD-Brenner eine Abgabe in Höhe von DM 17 pro Gerät zu zahlen sind.
HP lehnt diesen Einigungsvorschlag ab. Er stellt analoge und digitale Kopien auf eine Stufe und ignoriert damit die völlig unterschiedlichen technischen Voraussetzungen. Der Schiedsspruch dient damit auch nicht der Sicherung bzw. dem Schutz der Urheberrechte, weil die Ausdehnung der gesetzlichen Lizenz auf den digitalen Bereich dazu führt, dass damit praktisch ein Freibrief für das unbegrenzte Verfielfältigen ausgestellt wird.
Der Schiedsspruch basiert auf der vor 40 Jahren für Magnettonbandgeräte eingeführten "gesetzlichen Lizenz", die private Vervielfältigungen gestattet. Als Kompensation für das private Kopieren wurde gleichzeitig eine Geräteabgabe eingeführt. Diese Lizenz läßt sich aus Sicht von HP nicht auf den digitalen Bereich übertragen, weil hier die Grenzen zwischen privatem (erlaubten) und nicht mehr privaten (nicht mehr erlaubten) Kopieren völlig durchlässig sind.
HP fordert darum die Beschränkung dieser "gesetzlichen Lizenz" auf den analogen Bereich. Anstatt für die bloße Möglichkeit, Kopien herstellen zu können, bezahlen zu müssen, ist HP der Auffassung, daß der Nutzer für die tatsächlich angefertigten Kopien zahlen sollte. Dies ist technisch heute ohne weiteres möglich. Ähnlich wie heute auch bei Software private Kopien nicht zulässig sind, sondern über Lizenzen bezahlt werden müssen, sollen aus Sicht von HP die technischen Möglichkeiten wie der Kopier- oder Abrechnungsschutz genutzt werden. Damit käme man zu einer gerechteren Lösung des Themas Privatkopie, die auch dem Schutz der Urheber Rechnung trägt.

Weiterführende Informationen
www.hewlett-packard.de