Das Reformpaket der Koalition ist weniger Wirtschaftspolitik als Machtpolitik
Sonntagsfrage. Das Programm für Aufschwung und Beschäftigung, auf das sich der Koalitionsausschuss am 2. Juli geeinigt hat, trägt 34 Maßnahmen im Titel und eine im Kern. Wer die Beschlüsse nur an Wachstum misst, misst am falschen Maßstab. Verhandelt wurde nicht in erster Linie, wie das Land reicher wird — sondern wer künftig bestimmt, was als wahr, als rechtens und als beschlossen gilt. Drei Vorhaben, drei Arenen derselben Machtfrage: die Zahlen, die Akten, der Wille.
Die Zahlen
Merz nannte bei der Pressekonferenz eine Entlastung von bis zu 600 Euro für einen Durchschnittshaushalt und berief sich auf die unteren und mittleren Einkommen. Die Zahlen seines eigenen Finanzministeriums sagen etwas anderes: Die 600 Euro erreicht kein Durchschnittshaushalt, sondern nur ein verheiratetes Paar mit mindestens zwei Kindern — und rund die Hälfte davon ist schlicht höheres Kindergeld. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, die spätere Spitzensteuer und die höhere Werbungskostenpauschale entlasten auch hohe Einkommen, in absoluten Zahlen sogar stärker als niedrige. Wirksam wird das alles zum 1. Januar 2027, während die Sozialabgaben schon heute steigen. Bleibt die Frage, warum aus einer regressiv wirkenden Reform eine Entlastung der Fleißigen wird. Die Antwort: weil die Deutung schneller ist als das Nachrechnen. Wer die Überschrift setzt, hat den ersten Sieg eingefahren, bevor die erste Lohnabrechnung eintrifft.
Die Akten
Während sich die Empörung an der abgeschafften Telefon-Krankschreibung abarbeitet, fällt im Windschatten die eigentliche Entscheidung. Das Informationsfreiheitsgesetz, seit zwanzig Jahren das Recht jeder Person auf Einsicht in staatliche Vorgänge, soll umgebaut werden: Auskunft nur noch bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse, Gebühren ohne den bisherigen Deckel von 500 Euro, geschwärzte Namen der Verantwortlichen, womöglich Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger. FragDenStaat spricht vom schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Bittere: Anders als beim Wohnungsparagrafen ist das juristisch kaum zu stoppen. Das IFG ist einfaches Recht, kein Grundrecht — der Gesetzgeber darf es beschneiden. Es ist skandalös und legal zugleich, obendrein ein glatter Bruch des Koalitionsvertrags, der noch eine Reform mit Mehrwert versprach. Wer die Akten schließt, entscheidet nicht über eine einzelne Anfrage. Er entscheidet, welche Skandale es künftig überhaupt noch gibt.
Der Wille
Bleibt der dritte, dreisteste Zugriff. Per Bundesgesetz soll die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich sein. Gemeint ist Berlin, wo 2021 eine Mehrheit von 56,4 Prozent im Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen für die Überführung großer Bestände in Gemeineigentum stimmte. Ob der Bund das darf, ist mehr als zweifelhaft. Grundlage der Vergesellschaftung ist Artikel 15 Grundgesetz, der sie ausdrücklich erlaubt. Ein einfaches Bundesgesetz, so die Initiative und Verfassungsrechtler wie Remo Klinger, könne diesen Verfassungsartikel nicht aushebeln; wer Vergesellschaftung wirklich verbieten wolle, müsse das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit ändern. Karlsruhe dürfte das letzte Wort behalten, dazu die absehbare Klage der Länder um ihre Kompetenzen. Doch darauf kommt es der Koalition vielleicht gar nicht an. Schon die Ankündigung schafft Unsicherheit, verzögert, entmutigt. Man muss den Volkswillen nicht kassieren, wenn man ihn nur lange genug in der Schwebe halten kann.
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Drei Vorgänge, eine Grammatik. Nicht Wie wachsen wir? ist die Leitfrage dieses Pakets, sondern Wer darf deuten, was gilt? — bei den Zahlen, bei den Akten, beim Willen der Wähler. Das Steuerbonbon ist die Fassade, klein genug, um in einem Jahr vergessen zu sein. Die Deutungshoheit ist das Geschäft. Und anders als eine Steuerreform lässt sie sich nicht in der nächsten Legislatur zurücknehmen: Eine geschlossene Akte bleibt geschlossen, ein entmutigter Volksentscheid bleibt liegen. Reförmchen wäre darum die falsche Vokabel — sie kritisiert nur die Größe, und den großen Big Bang hat Merz ohnehin selbst dementiert. Das Bemerkenswerte an diesem Paket ist nicht, wie wenig es wirtschaftlich bewegt, sondern wie viel es an Deutungsmacht verschiebt. Es ist keine kleine Reform. Es ist eine andere.