Endlich Montag Das Wochenende bestimmte ein einziges Thema: Microsoft schadet den Verbrauchern. Zu diesem Schluß kommt der Richter Thomas Penfield Jackson. Er leitet den im Oktober 1998 begonnenen Prozeß gegen Microsoft. Am Freitag legte er seine Tatsachenbewertung aus den Verhandlungen und der Beweisaufnahme vor, die man im Sinne einer schweren juristischen Niederlage für Microsoft deuten könne. Doch das eigentliche Urteil im Kartellprozeß folgt erst im Frühjahr nächsten Jahres. Heute morgen entgegnet Microsoft, man sehe keine Verbraucherschädigung. Microsoft verweist auf eine Passage in der Beweißaufnahme, die feststellt, daß der kostenlose Internet Explorer innerhalb kürzester Zeit verbessert wurde — zum Wohle des Kunden. Dies bewegte auch den Konkurrenten Netscape ( AOL ) dazu, den Navigator weiterzuentwickeln. Es gäbe also durchaus freien Wettbewerb. In seiner Bewertung stellt Richter Jackson fest, selbst wenn der einem anderen Markt zugerechnete Macintosh- Anteil von Apple mit einbezogen werde, habe Microsoft mit Windows bei den Betriebssystemen eine Marktposition von über 80 Prozent. Drei Fakten stützen den Richter in seiner Ansicht einer Monopolstellung von Microsoft: Der Anteil der Microsoft Betriebssysteme für IBM- kompatible Standard- PC- Systeme ist extrem groß und stabil. Der dominante Marktanteil werde durch eine hohe Einstiegsschwelle geschützt und drittens stünden keine kommerziell gangbaren Alternativen zu Windows zur Verfügung. Nicht einmal Linux konnte sich zu einer echten Konkurrenz für Windows entwickeln, meint Jackson. Sollte sich herausstellen, daß Microsoft gegen Gesetzte zum Schutz des freien Wettbewerbs verstoßen habe, dann könnte es nicht nur teuer werden für den Software- Giganten, sondern Microsoft könnte nach dem Vorbild der US- Telephongesellschaft AT&T in mehrere kleinere Firmen zerlegt werden. Denkbar sind hier die Divisionen Windows, Office- Anwendungen, Multimedia und Internet.
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