Tauschbörsen im Visier "Nutzer von sogenannten "Tauschbörsen", die Musik illegal im Internet anbieten, müssen jetzt auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. In einer ersten Klagewelle haben die Deutsche Landesgruppe der IFPI und die von ihr beauftragte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch 68 Strafanzeigen erstattet. "Es gibt in "Tauschbörsen" millionenfach illegale Musikangebote. Die Phonowirtschaft kann dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbricht. Wir gehen deshalb jetzt auch gegen diese illegalen Anbieter mit rechtlichen Schritten vor."
Die Deutsche Landesgruppe der IFPI unterbindet bereits seit Jahren konsequent illegale Musikangebote, die auf Webseiten oder ftp-Servern basieren. Mehr als 4.000 Rechtsverletzer wurden in den letzten Jahren belangt, einige Millionen illegale Musikangebote dadurch vom Netz genommen. Ziel war zuerst das effektive Vorgehen gegen Betreiber illegaler Services. Die Teilnehmer von sogenannten "Tauschbörsen" wurden bisher noch nicht rechtlich belangt, sondern im vergangenen Jahr zunächst mit verschiedenen Maßnahmen über die Illegalität von Musikangeboten aufgeklärt. Nun wurden rechtliche Schritte gegen diejenigen eingeleitet, die sich dadurch nicht von illegalen Musikangeboten abhalten ließen.
Illegale Anbieter sind in "Tauschbörsen" nicht anonym, sondern über ihre IP-Nummern (Internetadressen von PCs) von ihren Internetprovidern identifizierbar. Die Provider geben die Identitäten der Rechtsverletzer aber nicht an die Rechteinhaber bekannt. Die Deutsche Landesgruppe der IFPI und die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Rasch haben deswegen vor kurzem 68 Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat die Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet. Nach Kenntnis über die Identitäten werden die Rechteinhaber Zivilverfahren einleiten und Schadensersatz geltend machen.
Die beschuldigten Personen haben urheberrechtlich geschützte Musik in erheblichem Umfang ins Internet gestellt und Dritten zum Herunterladen angeboten. Damit haben sie die Rechte der Textdichter, Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller missachtet. Sie müssen nun die Folgen ihres verbotenen Handelns tragen. Ähnlich wie in Deutschland wird neben den USA auch in Dänemark, Italien und Kanada vorgegangen.
Die Schäden, die die Musikwirtschaft durch illegale Internetangebote erleidet, sind immens. Im Jahr 2003 wurden gut 600 Millionen Titel alleine in Deutschland von illegalen Angeboten heruntergeladen. Downloader geben wegen der Nutzung illegaler Angebote wesentlich weniger Geld für Musik aus. Diese Schäden führen nicht nur zu Entlassungen in der Branche, sondern bedrohen vor allem die Förderung neuer Musik: Sinkende Musikumsätze gefährden die Möglichkeit der Musikfirmen, in neue Talente zu investieren, und beschränken so die Vielfalt der Musikkultur.
Weiterführende Informationen
www.ifpi.de