Hightech und Blech

Recht auf Reparatur

In der zurückliegenden Woche gab die Pariser Staatsanwaltschaft bekannt, bereits im Dezember 2022 eine Untersuchung wegen irreführender Geschäftspraktiken und geplanter Obsoleszenz eingeleitet zu haben, nachdem der französische Verein Halte à l’obsolescence programmée (HOP) eine Klage gegen Apple eingereicht hatte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen zu dieser Beschwerde, in der die mangelhafte Reparaturfähigkeit von Apple-Geräten angeprangert werden, dem nationalen Ermittlungsdienst der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) anvertraut. In einer Pressemitteilung äußerte die DGCCRF die Hoffnung, dass diese Untersuchung »die Bestrafung und den Nachweis des kriminellen Charakters der Serialisierungspraktiken« des amerikanischen Konzerns ermöglicht.

Im Jahr 2018 war eine frühere Untersuchung nach einer Beschwerde von HOP eingeleitet worden. In dem Rechtsstreit ging es laut der Organisation um den Sachverhalt, dass alte iPhones vorzeitig und absichtlich gealtert seien. Das Unternehmen hatte damals zugegeben, dass es die Leistung seiner älteren Modelle nach einer gewissen Zeit absichtlich drosselte, laut Apple jedoch mit dem Ziel, „ihre Lebensdauer zu verlängern“ [ liberation.fr .. ].