Unterhaltungsgarantie Die Sony Deutschland GmbH gewährt ab sofort 24 Monate Garantie auf alle Unterhaltungselektronik-Geräte. Um Kunden, die seit der Ratifizierung des neuen Schuldrecht ein Sony-Produkt erworben haben, nicht zu benachteiligen, gilt diese Regelung rückwirkend.
Das Inkrafttreten des neuen Gewährleistungsrechts mit Beginn diesen Jahres hatte auf Seiten der Verbraucher aber auch des Handels und der Hersteller für eine gehörige Portion Verunsicherung gesorgt. Kein Wunder, konnten anfänglich nur Juristen den gesetzlichen Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" korrekt erklären, von Begriffen wie "Anfänglichkeit des Mangels" und "Umkehr der Beweislast" ganz zu schweigen. Sony-Kunden müssen sich darüber nicht den Kopf zerbrechen.
Sony hatte von Beginn an die Anforderungen des neuen Gesetzes mit seiner freiwilligen Hersteller-Garantie von mindestens zwölf Monaten übertroffen. Darüber hinaus galt für hochwertige Hifi-Produkte schon seit langem eine 24-Monats-Garantie und für hochwertige Lautsprecherboxen sogar 60 Monate. Sony nimmt mit dieser Garantie dem Verbraucher kundenfreundlich die Beweislast der "Anfänglichkeit eines Mangels" zwischen dem 12. und 24. Monat ab und stellt ihn damit deutlich besser, als es die vom Gesetzgeber festgelegte Regelung in diesem Punkt vorsieht.
Weiterführende Informationen
www.sony.de