Hightech und Blech

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle legt Jahresbilanz 2003 vor

USK im Jahr 1 des JuSchG Seit 1. April 2003 ist das JuSchG wirksam. 2286 Titel wurden bei der USK im gesamten Jahr geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr (2002: 1210) sind dies fast doppelt so viele. 1806 Produktionen davon wurden seit 1. April 2003 gekennzeichnet.

Im ersten Jahr des neuen Jugendschutzrechts gab es besonders viel zu tun. Auf Antrag deutscher Hersteller von PC-Kindersoftware waren besonders viele Computer-Titel für PC und Hybride PC/Mac-Produkte einer Nachkennzeichnungen gemäß Jugend Schutzgesetz (JuSchG).

Aber auch bei den Konsolenspielen von Sony PlayStation 2 über GameBoy Advance sowie Microsoft Xbox und GameCube gab es viel zu prüfen.

Fast zwei Drittel aller Titel erhielten, genau wie im Vorjahr, eine Alterseinstufung unterhalb der 12 Jahre. Unverändert blieb auch der Anteil der Entscheidungen oberhalb der USK 16. Bei 1806 Prüfvorgängen seit 1. April 2003 gab es nur 16 Mal ein Veto des Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden, um den Kreis der Sachverständigen in Grenzfällen der Entscheidung zu erweitern. Zwei Mal wurden Prüfentscheidungen auf Antrag des Anbieters im Berufungsverfahren getroffen.

2,5 Prozent aller Software-Titel sind nicht geeignet unter 18 Jahren, wie die Einstufung vor dem Inkrafttreten des JuSchG lautet, beziehungsweise erhielten nach dem 1. April 2003 keine Jugendfreigabe. Bei 0,6 Prozent entfällt die Kennzeichnung.

Über 10.000 Produktionen wurden seit 1994 bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingereicht.

Weiterführende Informationen
www.usk.de