Hightech und Blech

Vorsicht beim Bilderkauf – Rechte beachten!

PAGE 4.2005 Medienprofis und Privatleute, die Fotos von Bildportalen aus dem Internet herunter laden, um sie für Drucksachen oder eine Publikation im Internet zu verwenden, sollten sich versichern, dass die dafür erforderlichen Rechte vorliegen. Bei Copyright-Verletzungen oder dem Nichtbeachten von Persönlichkeits- oder Eigentumsrechten drohen unter Umständen hohe Schadensersatzforderungen. Darauf weist die in Hamburg erscheinende Designzeitschrift PAGE in ihrer neuen Ausgabe (4/2005) hin.

Professionelle Medien und auch Privatpersonen nutzen zunehmend Bildportale im Internet, von denen einige Bilder "zur uneingeschränkten Verwendung" zur Verfügung stellen. Die Nutzer sollten darauf achten, dass die Bildrechte umfassend und einwandfrei geklärt sind. Nur im "Kleingedruckten", also in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verbirgt sich gelegentlich der Hinweis darauf, dass der Kunde die Rechte selbst einholen muss, was sehr schwierig sein kann. Abgebildete Menschen haben in der Regel ein Persönlichkeitsrecht am Bild und müssen – bis auf wenige Ausnahmefälle – ihr Einverständnis zum Abdruck ihres Fotos geben. Die ungenehmigte Veröffentlichung von Prominenten-Fotos kann außerordentlich teuer werden.

Auch auf Eigentumsrechte weist PAGE hin. Ungeahnte Rechtsprobleme kann beispielsweise die Veröffentlichung des Fotos eines architektonisch reizvollen Gebäudes mit sich bringen oder der Abdruck eines Kunstgegenstandes. Selbst die Abbildung von Wohnungsgegenständen, wie zum Beispiel eines Schlafzimmers, ist genehmigungspflichtig, wenn erkennbar ist, wem es gehört. PAGE: "Der Bilderkauf wird durch das Internet einfach gemacht. Diverse Bildportale funktionieren so, dass die Fotografen selbst ihre Bilder auf den Server laden und für alle Rechte verantwortlich sind – ohne vielleicht alle juristischen Feinheiten zu kennen. Deshalb ist größte Vorsicht bei der Nutzung geboten."

Weiterführende Informationen
www.page-online.de