Hightech und Blech

Brüssels Schraubendreher

Das Recht auf Reparatur gilt nicht nur für teure Apple-Produkte

Shopping am Samstag. Seit gestern (31.7) gilt in der EU das Recht auf Reparatur. Wer heute ein Smartphone, eine Waschmaschine oder einen Akkusauger kauft, kauft ein anderes Produkt als noch vorige Woche – auch wenn im Regal dasselbe Modell steht. Denn Reparierbarkeit ist ab sofort Teil der geschuldeten Beschaffenheit. Lässt sich ein Gerät nicht reparieren, wo man es erwarten dürfte, ist das künftig ein Sachmangel – so gut wie ein Kratzer im Display.

Das klingt technisch, ist aber vor allem eins: eine Richtungsumkehr. In meinen letzten Kolumnen lag das Kanonenboot der Digitalpolitik vor Anker in Cupertino und Washington – DMA-Strafe, Tariff-Drohung, ein Brüssel in der Defensive. Diesmal läuft es andersherum. Die EU setzt eine Regel, und der wertvollste Hardware-Konzern der Welt baut sein Produktdesign daran vorbei um. Man nennt das den Brüssel-Effekt: Wer den größten Binnenmarkt reguliert, exportiert seine Norm gleich mit.

Sichtbar wird das an Apple. Jahrelang verheiratete der Konzern per Software jedes Ersatzteil mit dem Logicboard – Parts Pairing. Wer ein Display tauschte, kassierte Warnmeldungen oder Funktionsverlust. Genau solche Software-Sperren untersagt die Richtlinie jetzt. Apple hat vorgebaut: Reparatur-Assistent, ab diesem Herbst gebrauchte Originalteile ab dem iPhone 15. Freiwillig war das nichts. iFixit, Right to Repair Europe und Anbieter wie Refurbed lesen die Zugeständnisse als das, was sie sind – erzwungen, nicht erleuchtet. Und was Apple für Europa umbaut, lässt sich schlecht wieder einpacken, sobald die Geräte weltweit vom Band laufen.

Für dich an der Ladentheke zählt vor allem ein Satz. Entscheidest du dich bei einem Defekt für die Reparatur statt den Austausch, verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate. Das ist ein echter Anreiz gegen den Wegwerfreflex. Zugleich lohnt der zweite Blick vor dem Kauf. Wie leicht lässt sich das Gerät öffnen, was kosten Ersatzteile, gibt es sie auch in ein paar Jahren noch? Die Antworten müssen Hersteller künftig liefern – und du bist nicht mehr auf die Werkstatt des Konzerns angewiesen. Freie Anbieter und Repair-Cafés kommen endlich an dieselben Teile. Reparierbarkeit wird zum Kaufkriterium, nicht zur Randnotiz im Kleingedruckten.

Und der Haken? Der steckt nicht im Gesetz, sondern in dem, was fehlt. Ein Recht auf Reparatur macht das Schrauben erlaubt – nicht bezahlbar. Frankreich zahlt längst einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus. Deutschland hat genau diesen Hebel bei der Umsetzung liegen lassen und die Förderung auf außergesetzliche Maßnahmen bis 2029 vertagt. Der Runde Tisch Reparatur kritisiert das zu Recht. Denn solange die Werkstatt teurer bleibt als das Neugerät aus Fernost, bleibt auch das schönste Recht Theorie.

< tl;dr />
Brüssel hat den Schraubenzieher angesetzt. Ob wir ihn benutzen, entscheidet am Ende nicht der Gesetzestext, sondern der Preis an der Kasse. Und solange sich Reparieren erst ab dem teuren Modell lohnt, bleibt die spannendste Frage offen: Wer kann sich das leisten?