Noch mal Glück gehabt In der EU wird es auf absehbare Zeit keine Regelung für Software-Patente geben. Das Europäische Parlament hat in Zweiter Lesung den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zu der umstrittenen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen mit 648:14 Stimmen bei 18 Enthaltungen zurückgewiesen. Zum ersten Mal in seiner Geschichte lehnt das Parlament damit innerhalb des Mitentscheidungsverfahrens in Zweiter Lesung ein Gesetz ab. Ziel der Richtlinie war die Harmonisierung der Regelung zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist damit gescheitert. Nach Artikel 251 Absatz 2 c des EG-Vertrages gilt ein Rechtsakt als nicht erlassen, wenn das Europäische Parlament mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder den Gemeinsamen Standpunkt des Rates ablehnt.
Die Gremien EU-Rat und Kommission hatten sich auf einen Entwurf geeinigt. Dieser wurde jetzt im Parlament zurückgewiesen.
Die Vorlage sah einen Patenschutz für computergestützte Geräte – von Waschmaschinen bis zu Navigationssystemen in Autos – vor. Triviale Routinen in Software oder Elemente in interaktiven Oberflächen wie zum Beispiel in Online-Shop-Systemen wären ebenfalls in der "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" geregelt gewesen.
Weiterführende Informationen
www.europarl.eu.int/press/index_de.htm

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