Gegen US-Digicams Durch die Währungsentwicklung zwischen Euro und Dollar haben in den vergangenen Monaten den deutschen Markt in verstärktem Maße Digitalkameras erreicht, die für den nordamerikanischen Markt vorgesehen waren. Dies hat in einigen Fällen zu erheblichen Problemen für Käufer dieser Produkte geführt, da teilweise Bedienungsanleitungen und auch Garantiekarten fehlten oder lediglich als Kopie beigefügt waren.
Die Anbieter dieser Digitalkameras verstoßen gegen geltendes Recht in Europa, denn die Einfuhr von Digitalkameras, die für den amerikanischen Markt bestimmt sind, und deren Vertrieb mit identischer Kennzeichnung innerhalb der EG ist nicht zulässig. Die Fuji Photo Film (Europe) GmbH hat in den bekannt gewordenen Fällen gegen die Vertreiber eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die betroffenen Händler haben daraufhin die Ware aus ihren Geschäften zurückgenommen und den Vertrieb dieser Produkte eingestellt.
Mit dieser Maßnahme handelt das Unternehmen im Sinne des Kunden. Denn Voraussetzung für die Geltendmachung des Hersteller Garantie-Anspruchs ist es, dass eine Originalgarantiekarte vorgelegt wird. Kunden, die dies nicht können weil ihrem Gerät eine solche Garantiekarte nicht beigepackt war, haben lediglich einen Anspruch gegen den Händler bei dem das Gerät erworben wurde. Bei Digitalkameras, deren Verpackung mit einem deutschen Siegel versehen ist, kann man sicher sein, dass die erforderlichen Dokumente beigefügt sind und die europaweite Herstellergarantie besteht.
Weiterführende Informationen
www.fujifilm.de

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