Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Mit dem sogenannten Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle wird das Recht des geistigen Eigentums modernisiert. Es erfolgt eine Anpassung an die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Hierbei geht um einen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Dies betont Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die erste Novelle des Urheberrechts („Erster Korb“) hatte im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt.
Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:
Die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig. Sofern kein Kopierschutz umgangen wird. Es ist verboten, Kopierschutz zu umgehen. Ferner wird es verboten, von unzulässigerweise angebotenen Vorlagen, Kopien anzufertigen. Dies betrifft zum Beispiel den Download von Musik und Filmen in Tauschbörsen. Künftig gilt: Wenn für den Nutzer der Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
Für weitere Informationen ist das Online-Angebot www.kopien-brauchen-originale.de eingerichtet.

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