Im Namen des Volkes Das Herunterladen von Handy-Klingeltönen und -Logos, die in Jugendzeitschriften von 0190-Diensteanbietern beworben werden, darf nicht mehr als drei Euro kosten, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Auch "Fun-call"-Anbieter sind in das Visier der Verbraucherschützer geraten.
Wer gegenüber Minderjährigen für Handy-Klingeltöne und -Logos wirbt, darf für das Herunterladen nicht mehr als drei Euro verlangen. Ein 0190-Diensteanbieter ist von einem Verbraucherschutzverein abgemahnt worden, weil der Verhaltenskodex des Vereins "Freiwillige Selbstkontrolle Mehrwertdienste" die Mitglieder verpflichtet, Minderjährigen keine Dienste anzubieten, die teurer als drei Euro sind. Das Landgericht Hamburg ist der Meinung, dass dieser freiwillige Verhaltenskodex für das Vereinsmitglied verbindlich ist (Urteil vom 14.05.2002, Az. 312 0845/01). "Die Hamburger Entscheidung ist ein empfindlicher Schlag für das Geschäft mit Klingelzeichen und Logos", meint die Berliner Kanzlei Härting. Mehrwertdiensteanbieter müssten jetzt ihre Werbe-Konzepte überdenken.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet unterdessen, dass gegen vier Firmen Strafanzeige gestellt wurde, da sie "Fun-Calls" anbieten, die anonymes Mitlauschen erlauben. Im Mithören ohne Kenntnis des Angerufenen sieht sie einen "gravierenden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht". Autor: emarket

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