Die Richter des Langerichts München I untersagten einem Netzbetreiber die Anwendung einer Klausel, wonach ein Guthaben verfällt, wenn nicht binnen 13 Monaten nach der ersten Aufladung eine weitere Aufladung erfolgt. In dem Urteil heißt es, der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Mit Verfallsklauseln für das Guthaben wollen Handyanbieter von so genannten Prepaid-Tarifen die Kunden dazu bringen, wenigstens ein Minimum an Anrufen selbst zu tätigen. Damit könnte bald Schluss sein, berichtet der Spiegel.

Kommentare sind geschlossen.