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Nintendo muss Millionenstrafe zahlen

167,8 Mio € Bußgeld Der Videospiel-Anbieter Nintendo und sieben Händler sind von der EU-Kommission mit einem Bußgeld in Höhe von 167,8 Millionen Euro belegt worden, weil sie die Preise in einigen EU-Ländern künstlich hoch gehalten haben.

Die EU-Kommission wirft Nintendo und den Händlern vor, die Ausfuhr von Produkten aus Niedrigpreis- in Hochpreisländer verhindert zu haben. Von Januar 1991 bis 1998 sollen die Preisunterschiede auf diese Weise in der EU künstlich hoch gehalten worden sein. Den Absprachen zufolge musste jeder Vertriebshändler Parallelausfuhren, also Exporte über inoffizielle Vertriebswege, aus seinem jeweiligen Gebiet in ein anderes unterbinden. Unter der Leitung von Nintendo haben die sieben Händler intensiv zusammengearbeitet, um den Ursprung solcher parallelen Handelsströme aufzudecken. Händler, die Parallelausfuhren durchgehen ließen, wurden durch die Einschränkung der Belieferung oder sogar durch einen Lieferboykott "bestraft".

Das auffälligste Preisgefälle bestand Anfang 1996, als bestimmte Nintendo-Produkte in Großbritannien bis zu 65 Prozent weniger kosteten als in den Niederlanden oder in Deutschland. Die gleichen Erzeugnisse waren dort auch billiger als in Spanien (Preisunterschied 67 Prozent), Italien (54 Prozent) oder Schweden (39 Prozent). Niedrigere Preise verleiteten Händler dazu, die billigeren Produkte in Hochpreisländer zu exportieren.

Nintendo muss nun 149 Millionen Euro zahlen. Das ist der fünfthöchste Betrag, den die EU-Kommission bisher in einer Kartellsache festgesetzt hat. Er spiegelt die Position des Unternehmens im relevanten Markt, seine Anführerrolle und die Fortsetzung der Zuwiderhandlung auch nach Einleitung des Kartellverfahrens wider, erklärt die Kommission. Zur Kasse gebeten wurden auch sieben Lieferanten, die insgesamt 18,8 Millionen Euro Strafe zahlen sollen. Zu ihnen gehören John Menzies plc, Großbritannien, Concentra, Portugal, Linea GIG, Italien, Bergsala, Schweden, die griechische Tochtergesellschaft des japanischen Unternehmens Itochu Corp., Nortec, Griechenland, und die belgische Tochter der deutschen CD-Contact Data GmbH.

Die Folge des rechtswidrigen Verhaltens von Nintendo seien hohe Preise für Verbraucher auf dem europäischen Festland gewesen, teilt die EU-Kommission mit. In der EU ist es verboten den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen oder einzuschränken. Deshalb hatte die Kommission im April 2000 das Kartellverfahren eingeleitet.

Nintendo hatte die Untersuchungen der EU-Kommission unterstützt und akzeptiert in einer Erklärung die Auffassung der Kommission, dass die Distributionspraktiken gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Aufgrund der Höhe der Strafe wird das Unternehmen jedoch gegen die Entscheidung Einspruch erheben. Autor: emarktet

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