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NSA-Spionage verfassungswidrig

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tagesschau.de: Ein US-Bundesgericht in Washington hat das massenhafte Sammeln von Telefondaten des Geheimdienstes NSA für verfassungswidrig erklärt. Dies verstoße gegen das Verbot der unbegründeten Durchsuchungen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und gilt zunächst einmal für die beiden Kläger, deren Metadaten nicht weiter erhoben werden dürfen und deren bereits erhobenen Metadaten nun zu löschen seien.

US-Magazine wie politico.com stellen diese jüngste Entscheidung dar eine juristische Meinung. Der Richter beruft sich dabei auf Zusatzartikel 4 der US-Verfassung, mit dem der Bürger ausdrücklich vor staatlichen Übergriffen geschützt werden soll. Die Kläger hätten eine besondere Erwartung an die Vertraulichkeit ihrer Daten, und die Datensammlung der NSA verstoße deutlich dagegen, schreibt der Richter in seiner Begründung. Noch kann die Regierung Berufung einlegen. In ersten Stellungsnahmen wird ein Fall aus dem Jahr 1979 angeführt, bei dem ohne richterlichen Beschluss Überwachungstechnik bei einem Bürger installiert wurde.

Eine Vergleichbarkeit mit den von Edward Snowden enthüllten systematischen Überwachungen sei kaum mehr gegeben.

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