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Smarte Label für Smartphones

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Verbraucherschutz am Freitag. Ab heute (20.6) gelten in der gesamten EU umfassende neue Vorschriften für den Verkauf von Smartphones, Tablets und schnurlosen Telefonen. Ziel ist es, die Lebensdauer, Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit dieser Geräte deutlich zu verbessern.

Hersteller müssen für mindestens sieben Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells zentrale Ersatzteile wie Akkus, Displays, Kameras, Mikrofone, Lautsprecher und Ladebuchsen bereitstellen. Akkus und Displays müssen in diesem Zeitraum sogar für Endkunden erhältlich sein. Die Ersatzteile sollen in den ersten fünf Jahren innerhalb von fünf Arbeitstagen, danach innerhalb von zehn Tagen geliefert werden. Zudem müssen Akkus mit Standardwerkzeug austauschbar sein, es sei denn, das Gerät ist mindestens 30 Minuten wasserdicht (IP68-Schutzklasse). Technisch müssen Akkus nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität aufweisen.

Hersteller sind verpflichtet, mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsende eines Geräts kostenlose Sicherheits- und Funktionsupdates bereitzustellen. Das kann dazu führen, dass ein Gerät insgesamt sechs Jahre oder länger mit Updates versorgt wird.

Jedes neue Smartphone und Tablet muss mit einem Energielabel (EPREL-Label) versehen sein. Dieses informiert über:

  • Energieeffizienz (Skala A–G)
  • Akkulaufzeit und -haltbarkeit (wie viele Ladezyklen bis max. 20 % Kapazitätsverlust)
  • Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Schutz gegen Stürze, Staub und Wasser (IP-Rating)
  • Zugang für professionelle Reparaturdienste

Reparaturanleitungen und Preislisten für Ersatzteile müssen öffentlich zugänglich sein, damit unabhängige Reparaturdienste und Endkunden leichter Reparaturen durchführen können. Die Geräte müssen widerstandsfähiger gegen Stürze, Kratzer und Umwelteinflüsse sein. Die Robustheit wird auf dem neuen Label ausgewiesen. Diese Regelungen stärken das „Recht auf Reparatur“, erhöhen die Transparenz für Verbraucher und fördern nachhaltigere Kaufentscheidungen. Sie gelten für alle neuen Modelle, die ab heute in der EU verkauft werden.

Aus Furcht vor weiteren Regulieren durch die EU schaltet Apple die Funktion iPhone Mirroring auch in macOS 26 Tahoe nicht frei. Apple fürchtet, vergleichbare Features für Android und andere anbieten zu müssen.

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