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Vorschlag zum EU Kids Act

EU Kids Act mit Alterskontrolle · Bild: Midjourney

Kindeswohlmissbrauch für die verpflichtende Alterskontrolle

Download am Donnerstag. An diesem Donnerstag (17.9) stellt die EU-Kommission den EU Kids Act vor. Ursula von der Leyen hat die Losung schon am Vortag im Straßburger Plenum gesetzt.

Keine sozialen Netzwerke unter 13, kein eigenes Nutzerkonto unter 15.

Dahinter steht ein Stufenmodell. Unter 13 Jahren soll gar kein Zugang möglich sein. Für 13- und 14-Jährige sind von den Eltern eingerichtete, beaufsichtigte Mini-Konten mit stark reduzierten Funktionen vorgesehen. Erst ab 15 soll es ein eigenes Profil geben, und die volle Plattformerfahrung mit Endlos-Feed und Push-Gewitter bleibt der Kommission zufolge Volljährigen vorbehalten.

Wer die Debatte der vergangenen Monate verfolgt hat, erkennt sofort die erste Bruchlinie. Einem Teil der Beteiligten reicht das nicht. Spanien fordert 16 Jahre, die Niederlande 15, Frankreich hat ein Verbot für unter 15-Jährige bereits zum Schuljahresbeginn in Kraft gesetzt, Australien zieht seine Grenze bei 16. Auch aus der Union kommt Druck nach oben, der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein nennt 16 Jahre, die Kinder- und Jugendärzte verlangen harte Regeln. Von der Leyens abgestuftes Modell ist eben kein glattes Verbot, und genau deshalb gilt es diesem Lager als zu weich.

Die lautere und für uns interessantere Bruchlinie verläuft in die andere Richtung. Der Entwurf gehe viel zu weit, warnen Datenschützer, Wissenschaft und der Deutsche Ethikrat. Denn Altersgrenzen funktionieren nur mit Alterskontrolle, und die trifft alle. Nach dem geleakten Volltext sollen künftig auch Erwachsene im Netz ihr Alter nachweisen, und Eltern sollen belegen, dass sie tatsächlich die Eltern des Kindes seien. Als technisches Werkzeug bringt die Kommission eine datensparsame Mini-Wallet auf Basis der EUDI-Infrastruktur ins Spiel. Der Deutsche Ethikrat lehnt genau diese Kontrollen auf 87 Seiten ab. Über 400 Forschende aus IT-Sicherheit und Datenschutz haben schon im Frühjahr vor einer flächendeckenden Altersprüfung gewarnt. Svea Windwehr vom Verein D64 fasst den Einwand zusammen, der Vorschlag werde Grundrechte von Kindern und Erwachsenen massiv beeinträchtigen. Wer keine passenden Ausweisdokumente besitzt, fällt schlicht heraus. Und jede verpflichtende Identitätsprüfung schrumpft den Abstand zwischen digitaler Spur und realer Person, ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem sich aus pseudonymen Standortdaten längst vollständige Bewegungsprofile rekonstruieren lassen.

Damit steht die eigentliche Grundsatzfrage im Raum, und sie ist älter als der Kids Act. Soll Jugendschutz über Zugangssperren laufen oder über Plattformpflichten. Ein Teil der Fachleute hält den ganzen Kids Act für überflüssig. Die EU besitze mit Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act bereits die Handhabe, denn dort sind geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vorgeschrieben. Man müsste diese Norm nur konkretisieren und durchsetzen. Der Unterschied ist kein juristisches Detail. Die eine Logik nimmt die Kinder aus den Plattformen, die andere nimmt das Risiko aus den Plattformen. Süchtig machende Algorithmen, Doomscrolling und Kontakt zu Fremden verschwinden nämlich nicht dadurch, dass ein 14-Jähriger ein falsches Geburtsjahr einträgt.

Ob Altersgrenzen überhaupt liefern, was sie versprechen, ist offen. In Australien nutzten drei Monate nach dem Verbot für unter 16-Jährige weiterhin 81 Prozent der Jugendlichen mindestens einen altersbeschränkten Dienst, vor dem Verbot waren es 86 Prozent. Fünf Prozentpunkte sind ein magerer Ertrag für einen so tiefen Grundrechtseingriff.

In Berlin ist die Lage vielsagend unentschlossen. Bildungs- und Familienministerin Karin Prien begrüßt den Grundsatz keine sozialen Medien unter 13 und drängt auf Safety by Design, Justizministerin Stefanie Hubig unterstützt Mindestaltersregeln. Kanzler Friedrich Merz hatte sich im Mai überraschend gegen ein Verbot ausgesprochen, eine gemeinsame Linie der Bundesregierung existiert bis heute nicht. Die eigens einberufene Expertenkommission hatte im Sommer zwei Wege angeboten, eine Altersgrenze von 13 oder risikobezogene Beschränkungen je nach Dienst, und zugleich zur ergebnisoffenen Abwägung gemahnt. Man kann den Reflex der Unionshäuser als Fürsorge lesen. Man kann ihn auch als das bekannte Muster lesen, dass über eine Technik entschieden wird, die man nicht versteht.

Sagen, was ist: Der EU Kids Act ist noch kein Gesetz, sondern ein Kommissionsentwurf, der jetzt durch Parlament und Rat muss. Die harte Auseinandersetzung kommt erst. Sie dreht sich weniger um die Zahl auf dem Türschild, 13, 15 oder 16, als um die Frage, ob Europa zum Schutz der Kinder eine Ausweispflicht fürs ganze Netz baut. Wer Jugendliche wirklich schützen will, sollte die Plattformen zur sicheren Gestaltung zwingen, bevor er die halbe Bevölkerung zur Alterskontrolle bittet.

< tl;dr />
Die EU will unter 13-Jährige ganz von Social Media ausschließen und eigene Konten erst ab 15 erlauben. Manchen reicht das nicht, vielen geht es zu weit, denn die nötige Alterskontrolle träfe am Ende alle. Die klügere Frage ist nicht das Mindestalter, sondern ob wir Kinder aus den Plattformen nehmen oder das Risiko aus den Plattformen.

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