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915 – Google, Twitter und Facebook

Facebook legal Privacy

Facebook hat jetzt einen Subscribe-Knopf – wie Twitter. Damit kann man interessanten Menschen folgen und den eigenen News Feed verfeinern. Außerdem zeigt Facebook nun alle jemals „geteilten“ Inhalte an, erlaubt Vanity-URLs für Fan-Seiten ohne Fans und Beiträge auf Seiten, ohne dort Fan werden zu müssen.

Twitter hingegen hat in Deutschland den Durchbruch nie geschafft, analysiert Basic Thinking. 480.000 deutschsprachige Accounts in D-A-CH. Es gebe sogar einen Abwärtstrend bei den Nutzern. Doch das ist geschätzt, weil man über Google nur die Web-Nutzer nicht aber die App-Nutzer sieht.

Google kann sich glücklich schätzen, mit dem Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Regelung gefunden zu haben. Webseiten-Betreiber dürfen Google Analytics beanstandungsfrei nutzen, wenn den Besuchern mitgeteilt wird: a) Es gibt ein Browser-Add-On, das Analytics deaktiviert b) Via IP masking-Option wird die übermittelte IP trunkiert und somit anonymisiert c) mit den Webseiten-Betreibern werden neue Nutzungsverträge nach §§BDSG geschlossen.

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