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Einführung von Call-by-Call im Ortsnetz ab 25. April möglich

Ruf‘ doch mal an… Die Deutsche Telekom liegt mit ihren technischen Vorbereitungen zur Einführung von Call-by-Call im Ortsnetz im Zeitplan. Ab dem 22. April beginnt die Deutsche Telekom Zug um Zug mit den abschließenden Softwareanpassungen in ihren rund 1.500 Vermittlungsstellen. Damit werden die Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hinsichtlich Call-by-Call im Ortsnetz ab dem 25. April erfüllt.

Eine vorzeitige Nutzung ist nicht möglich. Das bedeutet: Wer nach den Softwareanpassungen der Vermittlungsstellen bereits vor dem 25. April versucht, ein Ortsgespräch mit einem Call-by-Call Anbieter zu führen, erhält folgende Hinweisansage: "Der von Ihnen ausgewählte Netzbetreiber bietet den von Ihnen ausgewählten Dienst in Ihrem Bereich derzeit nicht an!" Bietet der gewählte Anbieter grundsätzlich den Dienst nicht an, erhält der Kunde diese Ansage auch nach dem Stichtag. Für Kunden der Deutschen Telekom, die grundsätzlich ihre Gespräche über das Netz der Deutschen Telekom führen, ändert sich nichts. Ortsgespräche über das Netz der Deutschen Telekom ohne Call-by-Call-Vorwahl sind selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt möglich.

Falls Kunden in ihren Telekommunikationseinrichtungen bereits heute eine automatische Call-by-Call-Vorwahl auch für Ortsverbindungen einprogrammiert haben, erhalten sie ab Softwareumstellung ebenfalls die Hinweisansage. Zum Führen von Ortsgesprächen ist in diesen Fällen eine Umprogrammierung der Telefone oder Telefonanlagen erforderlich. Hinweise zu den notwendigen Umprogrammierungen können die Kunden aus den Bedienungsanleitungen der Telekommunikationseinrichtungen entnehmen bzw. vom Service des Telefonanlagen-Betreibers durchführen lassen. Notrufe zu 110 bzw. 112 sind hiervon nicht betroffen und immer möglich.

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