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Besser Googlen ohne KI

Google wird haftbar für KI-Suche · Bild: Midjourney

Besser Googlen ohne KI

Niemand braucht KI, um zu suchen. Dieser Satz vernichtet die AI-Strategie von Google und er stammt aus München. Das Landgericht München I hat in einer einstweiligen Verfügung (Az. 26 O 869/26) entschieden, dass Google für die Falschaussagen seiner AI Overviews unmittelbar haftet. Die KI-Zusammenfassung, so das Gericht, sei keineswegs eine neutrale Vermittlung fremder Inhalte, sondern Googles eigenes Wort.

Vorausgegangen war ein Fall, der exemplarisch zeigt, wie generative Suche kippt. Zwei Münchner Verlage fanden sich in Googles KI-Übersicht plötzlich mit Scams, Abofallen und dubiosen Geschäftspraktiken verknüpft. Belege dafür? Keine. Die Verbindungen tauchten in keiner der verlinkten Quellen auf – die KI hatte sie erfunden, offenbar durch eine Verwechslung mit tatsächlich unseriösen Firmen. Selbst nach einer Abmahnung blieb die Falschdarstellung stehen.

Der juristische Hebel liegt in einer Unterscheidung, die das Gericht mit bemerkenswerter Klarheit zieht. Eine klassische Trefferliste verweist auf fremde Seiten; dafür genießen Suchmaschinen seit jeher ein Haftungsprivileg, weil das Durchreichen der Datenflut nun einmal unvermeidlich zum Geschäft gehöre. Die KI-Übersicht aber produziere eigenständige, neue Aussagen – und sei obendrein eine bloße Zusatzfunktion, ohne die sich das Internet bestens durchsuchen lasse. Zu Deutsch: Wer freiwillig eine entbehrliche Schicht zwischen Nutzer und Quelle schiebt, kann sich nicht hinter der Unvermeidbarkeit verstecken.

Damit fällt auch Googles liebste Verteidigung. Der Konzern verweist gern darauf, dass jede KI-Antwort einen Hinweis trage, man möge die Angaben selbst prüfen. Das Gericht hält dagegen, der Nutzen des Werkzeugs wäre dahin, wenn man jede einzelne Behauptung erst gegenprüfen müsste. Ein Disclaimer, der die eigene Unzuverlässigkeit einräumt, schütze eben nicht vor Haftung – er bestätigt sie.

Google hat Berufung angekündigt, und die Verfügung ist vorläufig. Doch die Signalwirkung reicht weit über zwei Verlage hinaus. Sollte die Linie halten, sind KI-Antworten in Deutschland rechtlich Publikation, nicht Suche – und jede falsche Aussage über einen realen Menschen oder ein reales Unternehmen wird zum potenziellen Verleumdungsfall. Das trifft nicht nur Google, sondern auch andere, denn ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Act. Und in den USA klagt bereits ein Solar-Installateur aus Minnesota gegen eine ganz ähnlich frei erfundene KI-Behauptung.

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Die Branche und allen voran Google hat und haben zwei Jahre lang so getan, als sei die KI-Zusammenfassung ein magischer Mehrwert ohne Preisschild – schnell, selbstbewusst, verantwortungsfrei. München stellt die Rechnung. Wer Inhalte generiert, statt nur zu verlinken, ist Verfasser, nicht Vermittler. Das ist keine technische Spitzfindigkeit, sondern die naheliegendste Konsequenz aus einer simplen Wahrheit, die das Gericht nüchtern protokolliert: Niemand braucht KI, um das Internet zu durchsuchen. Wer sie trotzdem einbaut, soll für das geradestehen, was sie behauptet. Alles andere wäre Quatsch.

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