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Alternative für Demokratie

Buntstifte in den Farben der Parteien

Ein Gutachten hält ein AfD-Verbot für aussichtsreich, denn die Demokratie muss sich verteidigen

Sonntagsfrage. Am 25. Juni hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ihr Gutachten vorgelegt: 1.500 Seiten, dreizehn Monate Arbeit, rund drei Millionen ausgewertete Texteinheiten. Das Ergebnis, das Projektleiter Bijan Moini eindeutig nennt, lautet: Die AfD ist verfassungswidrig, ein Verbotsantrag in Karlsruhe hätte wahrscheinlich Erfolg. Damit fällt die Argumentationslinie in sich zusammen, derzufolge ein Verfahren ohnehin scheitern und die Partei nur zur Märtyrerin machen würde. Übrig bleibt die unbequeme Frage, warum eine Partei, deren Verfassungsfeindlichkeit nun juristisch sauber dokumentiert ist, weiter zur Wahl stehen sollte. Wer sie jetzt noch verteidigt, muss sich fragen lassen, ob es ihm selbst im Kern um die Demokratie unseres Grundgesetzes geht – oder um etwas anderes.

So wird zunächst der zu respektierende Wille des Wählers angeführt. Man dürfe fast einem Drittel der Wähler nicht ihre Stimme nehmen. Doch das Argument verwechselt die Spielregel mit dem Spiel. Das Grundgesetz hat aus 1933 die Lehre gezogen, dass eine Demokratie sich nicht demokratisch abschaffen lassen darf; Artikel 21 nimmt deshalb diese Alternative vom Wahlzettel, die nie legitim war, nämlich die Abschaffung der Ordnung selbst. Ein Kreuz bei einer Partei, die gegen das Grundgesetz arbeitet, ist kein Wählerwille, der zu respektieren wäre, sondern der Versuch, mit den Mitteln des Spiels das Spiel zu beenden. Wer die AfD verbietet, missachtet diese Millionen nicht. Er bewahrt sie vor einem Fehler, den keine spätere Wahl korrigieren kann – denn wer einmal die Regeln abräumt, lässt sich an der Urne nicht mehr abwählen.

Eine alternative Argumentationslinie kommt aus der Union von CDU und CSU. Friedrich Merz wittert politische Konkurrentenbeseitigung, Alexander Dobrindt will die AfD lieber wegregieren als wegverbieten. Das klingt nach Prinzip, ist aber Bequemlichkeit. Politisch bekämpfen ist seit Jahren die offizielle Linie der ansonsten ratlosen Union. Ihr Ergebnis sind eben jene 27 Prozent bundesweit – im Osten bis zu 38. Eine Strategie, die das Problem verdoppelt, ist keine Strategie, sondern ein Alibi. Hinzu kommt ein Eigeninteresse, das man selten ausspricht: Wer Grenzkontrollen, Asyl-Regime und Migrationsrhetorik längst von rechtsaußen übernommen hat, braucht die AfD als Druckmittel und als Beweis, dass die eigene Härte alternativlos sei. Man macht bereits Politik mit ihr. Ein Verbot schließt diesen Resonanzraum – und das ist der eigentliche, unausgesprochene Grund mancher Zurückhaltung.

Mit der neuen Aussicht auf ein Verfahren überschreiten die Gegner eines Verbots selbst rote Linien und greifen zu Drohungen. So warnt der CDU-Historiker Andreas Rödder, ein Verbot sei der sichere Weg in den Bürgerkrieg. Aus der AfD selbst tönt es, man lasse sich nicht ausschalten. Diese Logik kommt ohne Alternative: Verzichtet auf das Verbot, sonst gibt es Gewalt. Doch eine Drohung mit Bürgerkrieg ist kein Argument gegen ein Verfahren – sie ist sein bester Beweis. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für ein Verbot gerade eine kämpferisch-aggressive Haltung gegen die freiheitliche Ordnung. Wer mit Gewalt droht, sobald rechtsstaatliche Mittel greifen sollen, steht selbst auf der anderen Seite der roten Linie. Wer diese Wählerinnen und Wähler wirklich ernst nimmt, lässt nicht zu, dass über ihre Köpfe hinweg ein Bürgerkrieg als Gewaltandrohung in Stellung gebracht wird.

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Der alternative Fehler Deutschlands liegt nicht darin, den Wählern zu misstrauen, sondern darin, ihnen Schafft die Demokratie ab als legitime Option auf den Stimmzettel zu drucken. Wer die AfD seit ihrer Gründung von 4,7 auf 27 Prozent politisch bekämpft hat, schützt nur das eigene Geschäft mit ihr. Und eine Partei, die mit einem Bürgerkrieg droht, um einem Verbot zu entgehen, hat die rote Linie längst überschritten. Unser Grundgesetz zeigt die Grenzen der Demokratie auf. Es ist an der Zeit, diese Grenzen endlich wirksam zu verteidigen: Das AfD-Verbotsverfahren wird alternativlos.

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