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EU-Roaming

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Mobiltelefone im Binnenmarkt. Bis zum Juni 2017 möchte die EU Roaming-Gebühren für Telefonate in der EU abschaffen. Seit Jahren sorgt die EU für sinkende Roaming-Gebühren. Nach dem 30. April 2016 tritt die letzte Stufe vor der Abschaffung in Kraft. Telefonkosten werden jetzt noch einmal gesenkt. Aufschläge für Telefonie dürfen netto maximal fünf Cent pro Minute betragen. Pro SMS kann beim Versand ein Aufpreis von zwei Cent erhoben werden. Datendienste werden allerdings immer noch per Megabyte abgerechnet. Fünf Cent pro Megabyte lautet der Aufschlag.

Die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament haben der weitgehenden Abschaffung der Roaming-Aufschläge zum 15. Juni 2017 zugestimmt. Für eine begrenzte Anzahl an Anrufen, SMS und Mobilfunkdaten im EU-Ausland sollen dann keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen. Denn es gelten Obergrenzen, mit denen verhindert werden soll, dass man zum Beispiel einen finischen Vertrag dauerhaft in Deutschland oder Frankreich nutzt. Zudem kann ein englischer Vertrag in Deutschland billiger sein.

Trotzdem gibt es immer noch Preisfallen und Fußangeln:

Die Kostenobergrenzen gelten nur für das Roaming innerhalb der EU, also die Handynutzung in einem Netz im EU-Ausland. Beim Telefonieren von einem deutschen Netz in ein ausländisches Netz oder beim Versenden einer SMS ins EU-Ausland liegt kein Roaming vor. Hier sind die Anbieter an die Preisobergrenzen nicht gebunden.
[ evz.de/de/verbraucherthemen .. ]

Es kann also teurer sein, innerhalb von Deutschland vom Mobiltelefon ins Ausland zu telefonieren als mit einem deutschen Telefon in einem anderen EU-Land eine ausländische Nummer anzurufen. [ Bild: wissen-wappnet.de ]

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