
Der Ethikrat verlangt das Unbequeme: Verantwortung dort, wo das Geld verdient wird. Das ist anstrengender als ein Verbot, aber klug
#fuckingfriday. Es hätte so einfach sein können. Ein Gesetz, eine Altersgrenze, ein Verbot — und das Problem Kinder im Netz wäre rhetorisch gelöst. Genau diesen bequemen Weg verbaut der Deutsche Ethikrat der Politik jetzt. In seiner Stellungnahme, die der Vorsitzende Helmut Frister am Donnerstag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergab, steht der Satz, den CDU, SPD und Grüne ungern hören: Von pauschalen Mindestaltersgrenzen für soziale Medien solle abgesehen werden.
Das ist keine Bequemlichkeit, sondern ihr Gegenteil. Ein Verbot ist eine Linie auf dem Papier. Was der Ethikrat fordert, ist Arbeit — und zwar bei denen, die sich bislang am elegantesten aus der Verantwortung stehlen: den Plattformen.
Kernstück ist ein risikobasiertes Schutzkonzept. Nicht das Kind muss sich ausweisen, sondern der Anbieter muss beweisen, dass sein Produkt nicht schadet. Jede App, jeder Feed, jeder Chatbot wird daraufhin abgeklopft, welche Risiken er erzeugt — und muss seine Schutzmaßnahmen entsprechend anpassen. Die Grundlage liefert der Digital Services Act, der bislang viel zu zaghaft durchgesetzt wird. Übersetzt: Endlich soll der Betreiber liefern, statt das Elternhaus ausbügeln zu lassen.
Und hier wird der Rat tatsächlich schlauer als Deine Mutter — auch wenn er sie ausdrücklich nicht aus der Pflicht nimmt. Elterliche Kontrolle bleibt Standard. Aber wo Technik kontrolliert, zieht der Ethikrat eine rote Linie, an der sich die halbe Digitalbranche stößt: Altersabgleich ja — aber nur auf dem Endgerät. Verfahren zur Altersschätzung oder Ableitung, bei denen die Daten das Gerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen, lehnt der Rat ab. Kein Perso-Upload an dubiose Drittanbieter, kein Gesichtsscan in der Cloud. Solche Kontrollen auf Geräteebene dürfen ergänzend eingesetzt werden — je nach Einsatzgebiet sogar verpflichtend.
Das ist eine doppelte Ohrfeige. Erstens für die deutsche Praxis, in der die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bislang fröhlich Systeme abnickt, bei denen man fremden Firmen seine Daten anvertraut. Zweitens für die EU-Kommission und ihre Mini-Wallet, die als Goldstandard der Alterskontrolle verkauft wurde: zu unsicher, zu datenhungrig, abzulehnen.
Bleibt eine Ausnahme, die der Rat selbst benennt: Wo es wirklich um Erwachseneninhalte wie Pornografie geht, ist eine harte Altersbestimmung nötig — aber mit welcher Technik, das darf eben nicht der Anbieter allein entscheiden.
Wer nach Australien schielt, wo seit Dezember Konten von unter 16-Jährigen millionenfach gelöscht wurden, findet im Kleingedruckten die Pointe: Rund ein Drittel der Kinder ist trotzdem noch drin. Ein Verbot beruhigt die Erwachsenen. Es schützt die Kinder nicht. Aber genau das verlangt der Ethikrat und das ist gut so.

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