Hardball am Dienstag. Apple sträubt sich, weitere Zugänge in den sicheren Garten seiner iPhone-Ökosysteme anzulegen, und spielt auf Zeit. Apple unterliegt nämlich neuen Interoperabilitätsanforderungen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union, insbesondere Artikel 6 Absatz 7, der vorschreibt, dass Apple Entwicklern und Unternehmen eine freie und effektive Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen, die von iOS und iPadOS gesteuert werden, bieten muss. Damit soll sichergestellt werden, dass Geräte und Dienste von Drittanbietern – wie Smartwatches, Kopfhörer und Fernseher – mit iPhones und iPads gleichberechtigt mit den eigenen Produkten von Apple interagieren können.
Beschlüsse und Maßnahmen der Europäischen Kommission
Im März 2025 erließ die Europäische Kommission zwei Spezifikationsentscheidungen, in denen die Maßnahmen aufgeführt sind, die Apple ergreifen muss, um diesen Interoperabilitätsverpflichtungen nachzukommen:
a) Geräte-Interoperabilität: Apple muss Geräteherstellern und App-Entwicklern von Drittanbietern einen verbesserten Zugang zu iPhone-Funktionen gewähren, darunter Benachrichtigungen, schnellere Datenübertragungen (Peer-to-Peer-Wi-Fi, NFC) und eine einfachere Geräteeinrichtung (Kopplung). Smartwatches von Drittanbietern müssen zum Beispiel in der Lage sein, iOS-Benachrichtigungen zu empfangen und zu verarbeiten, genau wie die Apple Watch.
b) Transparenz der Antragsverfahren: Apple muss den Prozess für Entwickler zur Beantragung von Interoperabilität vereinfachen und klarer gestalten. Dies beinhaltet:
– Zugang zu technischer Dokumentation für Funktionen, die für Dritte noch nicht verfügbar sind.
– Rechtzeitige Kommunikation und vorhersehbare Fristen für die Prüfung von Anfragen.
– Ein strukturierter Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich interner Überprüfungen und, falls erforderlich, einer unabhängigen Schlichtung.
Apple muss nun Folgendes erfüllen
Apple muss die Eignungsprüfungen innerhalb von 20 Arbeitstagen abschließen, die Projektpläne innerhalb von 40 Arbeitstagen übermitteln und die Interoperabilitätslösungen je nach Komplexität innerhalb von 6, 12 oder 18 Monaten bereitstellen, wobei der Gesamtzeitraum maximal 24 Monate beträgt.
Berufung und laufende rechtliche Anfechtung
Apple hat Ende Mai 2025, also kurz vor Ablauf der Frist, Einspruch gegen die EU-Entscheidung über die Interoperabilitätsanforderungen eingelegt, um mögliche Geldbußen von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes zu vermeiden. Die Berufung von Apple setzt die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften in der Zwischenzeit nicht aus, signalisiert aber den anhaltenden rechtlichen Widerstand gegen die Durchsetzung dieser Vorschriften durch die Kommission.
Erfahrungen von Entwicklern und Aufsichtsbehörden
Entwickler in der EU können nun Interoperabilitätsanfragen über einen speziellen Apple-Prozess einreichen. Apple muss ein klares Feedback geben, Einsprüche zulassen und einen Tracker für den Status der Anfragen einrichten. Apple ist außerdem verpflichtet, jährliche öffentliche Berichte über Interoperabilitätsanfragen zu veröffentlichen, einschließlich Kennzahlen und Ergebnisse von Streitigkeiten, und die Vertraulichkeit von nicht-öffentlichen Informationen der Entwickler zu gewährleisten.
Apple wird derzeit von der EU aufgefordert, wichtige iOS-Funktionen für Geräte und Dienste von Drittanbietern zu öffnen und ein transparentes und strukturiertes Verfahren für die Bearbeitung von Interoperabilitätsanfragen einzuführen. Obwohl Apple gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hat, bleiben die Verpflichtungen in Kraft, und das Verfahren soll einen faireren Wettbewerb und eine größere Auswahl für die Verbraucher auf dem europäischen Markt gewährleisten.
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