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Appgefuckt bei Lieferando

Lieferando auf dem Rad · Bild: Midjourney

Zwischen App und Ausbeutung: Wer schützt die Rider?

Download am Dienstag. Sie radeln bei jedem Wetter durch unsere Städte – und tragen das volle Risiko allein. Wer heute für Lieferando, Wolt oder Uber Eats fährt, ist immer öfter nicht mehr angestellt, sondern hängt an Subunternehmern, den sogenannten Flottenpartnern. Lieferando hat angekündigt, rund 2.000 seiner 9.000 Stellen in Deutschland auszulagern. In Österreich ist der Konzern bereits komplett auf Solo-Selbstständige umgestiegen.

Was das für die Menschen bedeutet, ist gut dokumentiert. Statt eines garantierten Stundenlohns gibt es Geld pro Lieferung – Wartezeiten werden nicht bezahlt, sodass viele faktisch unter dem Mindestlohn landen. Krankengeld? Urlaub? Fehlanzeige. Kranken- und Sozialversicherung tragen viele selbst. Bis zu 35 Prozent ihres Einkommens müssen manche als Provision an die Flottenpartner abtreten. Der Fairwork-Bericht 2025 beschreibt Verträge, die nur auf dem Papier existieren, ausbleibende oder falsche Abrechnungen und monatelanges Warten auf den Lohn. Viele Fahrer sind migrantisch – und arbeiten, wie Kolleginnen und Kollegen bei der Gewerkschaft NGG sagen, in einem rechtsfreien Raum.

Doch der Wind dreht sich. Im Oktober 2025 streikten Lieferando-Beschäftigte in Berlin für einen Tarifvertrag – mit Rückendeckung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Und die Politik bekommt endlich Werkzeuge an die Hand.

Die EU-Plattformrichtlinie (2024/2831) muss bis zum 2. Dezember 2026 in deutsches Recht überführt werden. Ihr Herzstück ist die widerlegbare Vermutung eines Arbeitsverhältnisses: Wer von der Plattform gesteuert und kontrolliert wird, gilt im Zweifel als angestellt. Nicht die Beschäftigten müssen ihren Status mühsam erstreiten – die Plattform muss das Gegenteil beweisen. Das BMAS prüft im Zuge der Umsetzung sogar ein Direktanstellungsgebot.

Parallel ist seit dem 1. Januar 2026 das modernisierte Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Kraft. Plattformbasierte Lieferdienste und ihre Subunternehmer stehen jetzt ausdrücklich im Prüfkatalog der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Der Zoll kann unangekündigt prüfen, Daten automatisiert abgleichen und Verstöße gegen den Mindestlohn selbst verfolgen – und Plattformen sollen für ihre Subunternehmer haftbar gemacht werden.

Die Richtung stimmt. Aber Gesetze allein liefern nichts. Entscheidend ist, dass die Umsetzung kein Schlupfloch lässt: ein klares Festanstellungsgebot, das die Schattenflotten trockenlegt, statt sie nur zu kontrollieren. Nur so können die digitalen Ketten der modernen Versklavung durchschlagen werden.

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