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Diesel-Fahrverbote sind unausweichlich

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Dieselgate am Dienstag. Im September 2015 zerfiel der Mythos des sauberen Diesel zu Staub. Der Abgasskandal brachte anfangs nur VW in den USA in Not. Abschalteinrichtungen täuschten saubere Diesel auf dem Prüfstand vor, während die Fahrzeuge auf der Straße weiterhin kräftig Abgase in die Luft schleuderten. Das ist auch in Deutschland gesetzeswidrig. Doch statt selbst aufzuklären, wie es um die Diesel hierzulande bestellt ist, ließ sich die Politik von der Autoindustrie die Hand führen. Ein Abgasskandal, bei dem ein Minister lieber wegsieht und eine Umweltschutzorganisation die Sache selbst in die Hand nimmt. Die Bilanz nach einem Jahr Abgasskandal zieht DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

Der Diesel-Abgasskandal zeigt Züge einer ’organisierten Kriminalität’. Es geht nicht um die Verfehlungen einzelner Ingenieure in den jeweiligen Konzernen, sondern um ein ganz offensichtlich zwischen den Herstellern abgesprochenes Verhalten, eine nur kurzzeitig wirksame Abgasreinigung zu verbauen um Kosten zu sparen – mit voller Kenntnis der katastrophalen Folgen für die Gesundheit von Millionen Menschen. Die Autokonzernbosse betreiben ‚vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge in vielen tausend Fällen’ und die Bundesregierung hilft ihnen auch noch dabei, obwohl sie nach EU-Recht verpflichtet wäre, einzuschreiten.
[ Jürgen Resch ]

Die Blaue Plakette mit generellen Fahrverboten für Diesel-PKW ist zwar noch nicht in Sicht, dennoch haben die Bürger ein Anrecht auf saubere Luft und daher können Fahrverbote für Diesel-PKW über Klagen auf kommunaler Ebene kommen. So zum Beispiel in Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt.

Weiterführend:
sz.de: Bosch gerät in der Diesel-Affäre in Erklärungsnot
zeit.de: US-Klageschrift belastet Bosch schwer, denn im VW-Abgasskandal soll Zulieferer Bosch jahrelang gewusst haben, dass seine Software für geschönte Ergebnisse eingesetzt wurde
spiegel.de: Ein Ex-Mitarbeiter hat sich vor einem US-Gericht schuldig bekannt, die VW-Software zur Manipulation von Emissionstests mitentwickelt zu haben. Damit hat der Skandal erstmals strafrechtliche Folgen.

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