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ePA kommt

Cyber-Punk-Hospital in Metropolis

Daten für die Gesundheit. Der Bundestag hat zwei Gesetze beschlossen, die einen Schub für die Digitalisierung bringen sollen. Zentrale Bestandteile sind die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle und die Durchsetzung des E-Rezepts. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens verläuft bislang ziemlich schleppend. Aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist Deutschland auf diesem Gebiet Entwicklungsland und benötigt eine Aufholjagd.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie eine Akte mit Unterlagen zu Deiner Gesundheit – nur eben in digitaler Form. Diese Sammlung der Gesundheitsdaten liegt zentral auf einem Server. In der ePA speicherst Du zum Beispiel Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde, Diagnosen, Arztbriefe, Medikationspläne, Notfalldaten und Impfpass oder Mutterpass. Viele Versicherte verwalten ihre ePA bequem mit einer ePA-App von der Krankenkasse.

Seit Anfang 2021 können Versicherte die elektronische Patientenakte (ePa) auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach zufolge tun das bisher aber erst weniger ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Grund sind komplizierte Anmeldeverfahren und teils nicht ausgereifte Apps zur Nutzung.

Ursprünglich sollte eine elektronische Gesundheitskarte bereits verbindlich zum 1. Januar 2006 eingeführt werden. Deutschland läuft seiner Digitalisierung zwanzig Jahre hinterher.

In der Akte wäre die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar – von Behandlungen, Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbildern bis zu verschriebenen Medikamenten. Der große Vorteil: Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Bei der Verschreibung von Medikamenten können sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen.

Die Daten gehören den Patientinnen und Patienten. Sie können deshalb auch bestimmen, welche Daten in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen. Wer beispielsweise nicht will, dass der Zahnarzt die psychologische Diagnose einsehen kann, kann dies sperren. Patienten können auch entscheiden, dass die Ärztin oder der Arzt in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist. Das Gesetz erwähnt explizit, dass Ärztinnen und Ärzte beim Eintragen von HIV-Infektion, Schwangerschaftsabbrüchen oder einer psychische Erkrankung ihre Patienten auf die Widerspruchsmöglichkeiten der Dokumentation dieser Daten hinweisen müssen.

In anderen Nachrichten stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) als das oberste Gericht der EU wesentliche Rechte von Bürgern gegenüber Firmen und Behörden. Sollten bei Hackerangriffen persönliche Daten gestohlen werden, können Betroffene Schadensersatz geltend machen. Immer wieder kommt es zu Datenlecks bei Unternehmen oder Behörden. Und regelmäßig sind davon auch persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern betroffen, die dort gespeichert waren. Bislang war oft die einzige Konsequenz, dass diese Stellen dann die betroffenen Personen per Brief oder E-Mail über das Datenleck informiert haben.

Das ändert sich nun. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil klargestellt: Schon die Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten kann einen ersatzpflichtigen Schaden darstellen.
[ tagesschau.de ]

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