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Fall des Friedrich

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Wer hat ihn verraten? Sozialdemokraten. Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich erklärte am vergangenen Freitag (14.2) seinen Rücktritt als Agrarminister. Der CSU-Bauernminister hatte als Innenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel über Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy informiert. Dadurch steht der Vorwurf des Geheimnisverrats im Raum. Gabriel besprach sich mit seinem Fraktionsführer Oppermann. Dieser rief beim BKA-Chef Jörg Ziercke an.

Der Fall #Edathy beweist wieder einmal, dass man sich entscheiden muss: Kind oder Karriere?
[ twitter.com/MickyBeisenherz .. ]

Bei einer Razzia bei Edathy, durchgeführt aus kriminalistischer Erfahrung, wurde kein strafrechtlich relevantes Material gefunden. Edathy hatte vor Jahren Nacktbilder mit Knaben im Internet bestellt und mit seiner Kreditkarte bezahlt. Durch die Operation Spaten im Oktober 2010 wurden Ermittlungsbehörden aufmerksam.

Sebastian Edathy leitete seit 2012 den Untersuchungsausschuss zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund in Deutschen Bundestag und hatte am 7. Februar 2014 überraschend sein Bundestagsmandat niederlegt. Als Begründung führte er gesundheitliche Probleme an. Doch inzwischen steht fest, dass gegen ihn im Zusammenhang mit Kinderpornografie ermittelt wird. Außerdem weitete sich die undurchsichtige Affäre zur Regierungskrise aus und ist nicht unfrei von Ironie:

Dass #Friedrich zurücktritt ist eine landwirtschaftliche Katastrophe. Überlegt mal wie dick die Kartoffeln geworden wären.
[ twitter.com/El_T0po .. ]

Mit Material von MDR und ZDF

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Eine Antwort auf Fall des Friedrich

  1. Matthias 17. Februar 2014 bei 21:57 #

    Ein Hinweis dazu von lawblog:
    Die Mär vom Grenz- und Graubereich ist juristisch völlig irrelevant. Überdies handelt es sich womöglich um eine üble Irreführung der Öffentlichkeit. Jedenfalls wenn stimmt, was Edathys Anwalt in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Staatsanwalt ausführt. Danach hat der Verteidiger in der Akte mehrere Vermerke des BKA und der Spezial-Staatsanwälte des in Gießen ansässigen Sonderdezernats ZIT gefunden, die vorher mit dem Fall betraut waren. Aus den Aktennotizen ergebe sich eindeutig, die Bilder seien strafrechtlich nicht als relevant einzustufen.
    http://j.mp/1jLJob7

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