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Anwender klagen gegen Apple und andere wegen Festplattegröße

Netto und Brutto Einer Agenturmeldung zufolge sollen Anwendergruppen in den USA gegen mehrere Hersteller von Computern, darunter Apple Computer, Klage in Los Angeles eingereicht haben. Gegenstand ist die angeblich irreführende Bezeichnung der Speicherkapazität von Festplatten.

Bei einer Festplatte mit 20 Gigabyte stünden formatiert dem Anwender nur rund 18,6 Gigabyte zur Verfügung. Noch deutlicher wird dies bei der 160 Gigabyte Platte, die zum Beispiel im aktuellen PowerMac G5 1,8 und im PowerMac G5 Dual 2 GHz verbaut ist. Hier verschwinden durch die Formatierung rund elf Gigabyte. Von den 160 Gigabyte bleiben 149 Gigabyte für Anwenderdaten über.

Die Ursache liegt in der Metrik: ein Kilobyte sind nämlich nicht 1.000 Bytes sondern 1.024 Bytes. Diese Differenz summiert sich. Hinzu kommen logische Datenbereiche, über die der User nicht verfügen kann.

Vor Jahren gab es ähnlichen Auffuhr bei der Bezeichnung von Monitorgrößen. Seitdem wird zwischen Bildschirmgröße und sichtbarem Bereich unterschieden.

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