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Umgehung von Kopierschutz ist verboten

Neues Urheberrecht Das neue Urheberrecht ist am 12. September 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 13. September 2003 in Kraft. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken, formuliert das Bundesministerium für Jusitiz in einer Pressemitteilung. Damit werde der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren. "Wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen. Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Reform des Urheberrechts noch nicht abgeschlossen. "Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor. In einem nächsten Schritt werden wir uns den Themen zuwenden, zu denen es keine zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie ‚Urheberrecht in der Informationsgesellschaft‘ gibt. Wir wollen vor allem das urheberrechtliche Vergütungssystem reformieren. Als Auftakt zur nächsten Reform veranstalten wir am 16. September 2003 zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposium," kündigte Zypries an.

Der Vorsitzender der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt begrüßt das neue Gesetz mit den Worten: "Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Urhebern und Verwertern im digitalen Zeitalter."

Die Umgehung von Kopierschutzsystemen ist verboten. Auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck sind nicht mehr erlaubt. Gleiches gilt für die Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können. Angebote von "Kopierschutz-Knackern" und ausführliche Hinweise zum Umgehen eines Kopierschutzes, mit denen sich viele Zeitschriften zu Lasten der Kreativen attraktiv gemacht haben, sind damit illegal. Die Einhaltung dieses Verbotes werden die Verbände mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten.

Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten. Diese Klarstellung macht deutlich: durch privates Kopieren findet keine "Datenwäsche" für illegale Angebote statt. So dürfen insbesondere aus sog. "Tauschbörsen" keine Downloads durchgeführt werden, da es sich um offensichtlich illegale Angebote handelt.

Das neue Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird eingeführt. Damit werden die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen.

Weiterführende Informationen
www.bmj.de
www.ifpi.de

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