Data-driven Data-Act. Ein modernes Auto erzeugt bis zu 25 Gigabyte an Daten – pro Stunde. Gleichsam beruhigend, dass das deutsche Durchschnittsfahrzeug nur knapp eine halbe Stunde pro Tag bewegt wird. Vernetzte Fahrzeuge, intelligente Waschmaschinen oder auch Industrieanlagen produzieren große Mengen teils persönlicher Daten, die auch Fragen zu deren Schutz aufwerfen. Ein neues Gesetz, auf das sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten am späten Dienstagabend einigten, soll dies regeln und zugleich wirtschaftliche Potenziale dieser Daten nutzbar machen.
Auch im privaten Bereich fallen immer größere Datenmengen an über Sprachassistenten wie Alexa oder Siri, Fitness Tracker oder vernetzte Haushaltsgeräte vom Saugroboter, Kaffeemaschinen, Glühbirnen oder den Thermomix, aber auch Fitnessarmbänder und Fernseher. Die smarten Geräte kann man oft per Handy steuern. Sie stehen regelmäßig mit dem Hersteller in Verbindung, etwa um den Wartungsstatus oder Updates abzurufen. Häufig sendet das Gerät dabei Informationen an eine Cloud, wo die Daten aufbereitet werden oder als Grundlage für weitere Dienstleistungen dienen, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erläutert. Es geht aber nicht nur um Haushaltsgeräte, sondern auch um Flugzeuge, Autos, Windräder oder Mähdrescher.
Insbesondere Auto-Hersteller wissen viel über ihre Kund:innen. Da sind persönliche Informationen beim Kauf und für die Finanzierung. Etwa Bonität und Wohnanschrift, aber auch Daten aus dem Fahrstil wie Beschleunigung und Geschwindigkeit, Lenkung, Bremsen und Fahrtrichtung aber auch Ziele der Navigation. Sämtliche Daten, die am ODB-2 anliegen wie Verbrauchsdaten, Temperaturen der Betriebsflüssigkeiten und Fehlercodes im Fahrzyklus. Es können aber auch fahrzeuginternen Vorlieben, Einstellungen der Klimaanlage, auf dem System gespeicherten Lieblingsorte und von externen Kameras oder Sensoren erfassten Bilder enthalten aber auch Suchinhalte, Informationen über den Anrufverlauf und Sprachbefehle, die auch Audioaufnahmen beinhalten können.
Der sogenannte Data Act, der im Februar 2022 von der EU-Kommission eingebracht wurde, soll unter anderem festlegen, wann Unternehmen und Privatpersonen Informationen von vernetzten Geräten erhalten und weitergeben dürfen. Bislang werden solche Daten häufig ausschließlich von den Herstellern der Geräte gesammelt – also beispielsweise von einem Unternehmen, das ein vernetztes Auto baut, oder dem Hersteller eines Smart-Home-Gerätes. Künftig sollen Daten auch freiwillig mit Drittanbietern geteilt werden können, wodurch Verbraucher beispielsweise von günstigeren Ersatzteilen oder Reparaturen profitieren könnten. Massendaten-Daten von Autofahrerinnen und Autofahrern könnten zudem helfen, Verkehrsflüsse besser zu verstehen und zu analysieren. Gleichzeitig soll der Wechsel von Anbietern sogenannter Cloud-Dienste vereinfacht werden. Damit werde der Wettbewerb gefördert und die Bindung an einen einzigen Dienst verhindert, erklärte die EU-Kommission.
Zudem enthalte der Data Act Schutzmaßnahmen, um rechtswidrige Datenübertragung zu verhindern. In Ausnahmefällen, wie bei Naturkatastrophen oder Waldbränden, erhalten die Behörden Zugriff auf Daten der Privatwirtschaft.
[ europa.eu mit Material von tagesschau.de und wired.com ]
Kommentare sind geschlossen.