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Bewährungsstrafe für den Autoren von Sasser und Netsky

1 Jahr und neun Monate In dem sogenannten Sasser-Wurm-Prozess hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Verden – Jugendkammer – heute das Urteil verkündet. Der jetzt 19-jährige Sven J. ist der Datenveränderung in vier Fällen sowie der Computersabotage in drei Fällen für schuldig befunden worden.

Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Es wird davon abgesehen, die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten aufzuerlegen, seine eigenen notwendigen Auslagen trägt er jedoch selbst.

Die Computerwürmer "Sasser" und "Netsky" wurden vom Angeklagten zwischen dem 18. April und dem 7. Mai 2004 in Rotenburg an der Wümme programmiert und per Email verbreitet. Der Computerwurm "Sasser" hat nachweislich 142 Computeranlagen und Netzwerke befallen. Der offizielle Schaden wird auf rund € 130.000 geschätzt. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch weitaus höher sein, weil betroffene Firmen um ihren guten Ruf fürchten könnten. Allen voran Microsoft, die eine Belohnung ausgesetzt hatten und die im Nachgang zu beiden Skripten viele Sicherheitslücken mit dem Service Pack 2 zu Windows XP geschlossen haben.

Weiterführende Informationen
www.landgericht-verden.de

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