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Sieben Gatekeeper

eu-parlament Datenschutz am Donnerstag. Gemäß dem Digital Markets Act (DMA) der EU mussten sich bis Anfang der Woche (3.7) große, systemrelevante Plattformen bei der EU-Kommission melden. Sieben Unternehmen meldeten sich. Dies sind: Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTOk), Meta (Facebook, Instagram, Whatsapp), Microsoft und Samsung.

Diese Unternehmen erklären, dass sie die Schwellenwerte des Digital Markets Act (DMA) erfüllen. Sie haben eine Marktgröße, die sich auf den Binnenmarkt auswirkt bei einem Jahresumsatz in Europa von mindestens 7,5 Milliarden Euro in den letzten drei Geschäftsjahren oder einem Marktwert von mindestens 75 Milliarden Euro im letzten Geschäftsjahr und Geschäftstätigkeit in mindestens drei Mitgliedstaaten. Und der Club der Sieben hat in den letzten drei Jahren jeweils mehr als 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer und mehr als 10.000 jährlich aktive Geschäftsnutzer in der EU mit einer Reihe von zentralen Plattformdiensten wie Suchmaschinen, sozialen Netzwerkdiensten und Betriebssystemen bedient.

Die EU-Kommission wird nun die Angaben prüfen und innerhalb von 45 Arbeitstagen nach ihrer Einreichung, also bis zum 6. September die Gatekeeper für bestimmte Plattformdienste benennen.

Danach haben diese Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die DMA-Vorschriften zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie nicht mehr in der Lage sein werden, Nutzer in ihrem Ökosystem zu halten (Lock-In). Ihre Messaging-Apps müssen mit anderen interagieren und die Daten müssen übertragbar werden.

Zweitens werden sie nicht mehr entscheiden können, welche Apps auf ihren Geräten vorinstalliert sein müssen und welchen App-Store sie nutzen müssen. So werden nicht mehr in der Lage sein, sich selbst zu bevorzugen, indem sie ihre eigenen Produkte und Dienste vorteilhafter behandeln.

Nach der Vorstellung der EU sollen Verbraucher mehr Dienste zur Auswahl haben und mehr Möglichkeiten, den Anbieter zu wechseln. Im Idealfall führe es zu besseren Preisen und höherer Qualität der Dienste profitieren. Neue, innovative Unternehmen würden nicht länger daran gehindert, neue Kunden zu erreichen.

Mit dem Gesetz über digitale Märkte, dem Gesetz über digitale Dienste und dem Datenschutzgesetz – und bald auch mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz – organisiert Europa seinen digitalen Raum völlig neu, um sowohl die EU-Bürger besser zu schützen als auch die Innovation für EU-Startups und Unternehmen zu fördern.

Bleibt abzuwarten, ob der Digital Markets Act (DMA) besser funktioniert als die EU-Cookie-Richtlinie.

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