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Software-Patente: EU-Abstimmung verschoben

One-Click-â„¢-®-© Hätte Haydn "eine Symphonie, dadurch gekennzeichnet, dass Klang [ in erweiterter Sonatenform ] erzeugt wird" patentiert, wäre Mozart in Schwierigkeiten gekommen. Daher rührt die Aufregung um Software-Patente.

Anders als das Urheberrecht können Patente eigenständige Schöpfungen blockieren. Softwarepatente können das Software-Urheberrecht aushebeln. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk kann von Hunderten von Patenten belegt sein, von denen der Autor nichts weiß, für deren Verletzung er aber belangt werden kann. Manche Patente können unter Umständen nicht umgangen werden, weil sie sehr breit oder Teil eines Kommunikationsstandards sind.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat am 28. August 2003 durch ihre Anwaltskanzlei Kiani & Springorum Einspruch gegen das europäische Patent Nr. EP 0 927 945 der Amazon.Com Inc. einlegen lassen.

Dabei handelt es sich um einen Ableger des in den USA weithin bekannt gewordenen und umstrittenen "Amazon-One-Click-Patent". In Europa wurde nun ein im Patentanspruch näher gekennzeichnetes "Verfahren in einem Computersystem zum Bestellen eines Geschenks zur Lieferung von einem Geschenkgeber zu einem Empfänger…" patentiert. Vor gut drei Jahren lizenzierte Apple diese “Technologie” für den eigenen Online-Store.

Nach Auffassung der GI wurde dieses Patent unter der Bezeichnung "System und Verfahren zum Bestellen über ein elektronisches Nachrichtennetzwerk" entgegen geltendem europäischen Patentrecht von der Prüfungsabteilung 2221 des Europäischen Patentamts am 13.03.2003 zu Unrecht erteilt.

GI-Präsident Heinrich Mayr sagte, die "Erfindungshöhe", das heißt der technische Beitrag zur erfinderischen Leistung dieses Geschäftsmethodenpatents, reiche nicht aus, um ihren Patentanspruch zu begründen. Damit widerspreche die Erteilungsentscheidung dem europäischen Patentrecht.

Dass die GI nun gegen das Amazon-Patent vorgehe sei ein schlichtes PR-Manöver, behauptet der LIVE Linux-Verband e.V. Er übt Kritik an der Softwarepatent-Position des Vorstands der Gesellschaft für Informatik (GI). "Der GI-Vorstand pflegt die Illusion, es gebe eine echte Möglichkeit Trivialpatente im Software-Bereich zu vermeiden, wenn man einmal Softwarepatente legalisiert hat", so LIVE-Sprecher Daniel Riek. Dies widerspreche jedoch allen Erfahrungen, die zeigten, dass stets die große Mehrzahl der Software-Patente schon wegen eines Mangels an Neuheit und Erfindungshöhe eigentlich nicht zulässig wären. Darüber hinaus sei die effektive Unterscheidung von Trivialpatenten für die Patentprüfung auch theoretisch nicht möglich, da der Fortschritt in der IT-Welt sequenziell verlaufe, d.h. alle Neuerungen stets auf Vorarbeiten basieren und sich nur relativ gering von diesen Abheben, dafür jedoch um so schneller aufeinander folgten. "Davon abgesehen ist der aktuelle Stand der Technik in der Software schlicht nicht dokumentiert und viel zu dynamisch, um als Meßgröße zu dienen" führt Riek aus.

Der LIVE Linux-Verband wirft Teilen der EU-Kommission und dem Europäischen Patentamt (EPA) vor, die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und auch die Öffentlichkeit über die Wirkung des Richtlinienentwurfes der Kommission zu Software-Patenten zu täuschen. "Der Kommissionsentwurf bedeutet die Einführung von Logik-Patenten nach US-Vorbild, doch die Kommission leugnet dies", so Daniel Riek, Sprecher des LIVE. Dabei habe das Europäische Patentamt, das die Kriterien der neuen Richtlinie nach eigenen Angaben bereits seit 2002 anwendet, gerade erst wieder ein angeblich nicht mögliches Softwarepatent über eine Geschäftsmethode an den Buchversender Amazon erteilt.

Jetzt verschiebt das EU-Parlament ihre Abstimmung über Software-Patente. Diese war für Montag, den 1. September 2003, geplant. Ein neuer Termin zur Abstimmung steht noch nicht fest.

Weiterführende Informationen
FFII: Logikpatente in Europa
Gesellschaft für Informatik
LIVE Linux-Verband e.V.
Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991
New Apple Online Store with 1-Click Shopping

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